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Zwischen 1200 … 1800: „KRÄHT die Henne, SCHWEIGT der Hahn!“ Irrläufer und Korrekteure zur Freienohler Geschichte
Dies ist die verbesserte und ergänzte Neufassung des Textes vom April 2017 – dank der Vorschläge Freienohler Leser.
Die Überschrift, das Zitat steht im juristischen Fachbuch aus dem Jahr 1832: „Polemik des germanischen Rechts, Land- und Lehnrecht“ von Geheimrat Prof. Dr. Mittermaier und Geheimrat Dr. Böhmer. Das Wort „Polemik“ ist positiv gewichtet. Es meint wissenschaftlich korrekte und qualifizierte Diskussion. Darum geht es hier mithilfe des unten genannten Buches von Franz Kessler.
Vorher noch zur Einstimmung ein Korrektur-Vorschlag
Freienohler Wappen - Freienohler Äsche - Freienohler Zusammenleben – und bitte keine optische Täuschung!
„Die beißen sich andauernd, die zanken sich, die beiden Ruhr-Fische in unserem Freienohler Wappen!“
Wer hat diesen Blick? Wer ist bloß auf diesen Gedanken gekommen? Wer war wohl der Erste? Was für eine Mecker-Brille! Und warum?
Körpersprache ist Zeichensprache. Korrekt interpretiert?
Auf Optische Täuschung hereingefallen? Unbewusste und bewusste Zeichensprache durcheinandergebracht? Oder gar absichtlich verstellt? Menschen können das. Tiere auch?
Vielleicht kannte der erste Meckerer auch nur ein paar Meckerer und nicht DIE Freienohler. Meckerer sind schon mal Ichlinge. Nicht die Freienohler Silber-Fische!
O je, werden die Silber-Fische mit den Freienohlern gleichgesetzt? Na na!
Nun mal Ruhe und etwas genauer hinsehen.
So um 1930 hatte der junge Freienohler, Arnsberger Historiker und Heimatforscher Franz Kessler zwar auch das Bild benutzt der „zwei in einander verbissenen Fische, die mit den Flossen mächtig um sich schlagen“. Doch er fährt fort in teilweise positiv und negativ gewichtender Anschaulichkeit: „Die schöne S-förmige Linie ihrer Leiber versinnbildet vielleicht das Krümmungs-S der Ruhr und die alte Fischerei-Gerechtsame Freienohls... Und die Zartheit dreier Lilien-Blüten, die den beiden Fischleibern entsprießt, ist wie ein Sang ... in Schönheit.“
Sicher dürfte dieses Wappenbild mit dieser Deutung älter und für Freienohl entsprechender sein als das „S“, das mit dem Anfangsbuchstaben des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten Siegfried (1275-1297) in eins gebracht wird, und mit noch 2 Buchstaben-Deutungen. Das kurfürstliche „S“ mag gegenüber unserer Freiheit auch ein Spektakel der Macht gewesen sein.
In Freienohler.de : Geschichte : unter Freienohler Wappen steht aus einem Zeitungsartikel vom 28.04.1950 dieser Text:
Die Fische verbeißen sich. Jahrhundertelang hielten die Bauernschaften (Langelhof, Schultenhof) in westfälischer Zähigkeit an ihrer bodenständigen und kirchlichen Eigenständigkeit fest. Eine Zeit lang bestand sogar ein regelrechter Streit um gewisse Sonderrechte, besonders um die Fischerei-Gerechtsame. Jeder Hofverband erhob Anspruch auf das Recht, in der Ruhr frei fischen zu dürfen, „mit Garn und Angelrute“. Der benachbarte Graf von Arnsberg sah sich als Landsmann genötigt, in diesem Streit schlichtend einzugreifen. Dafür wurde ihm als Gegenleistung „eine sichere Anzahl Forellen“ in Aussicht gestellt. Durch den Fischerei-Streit ist es zu erklären, dass die beiden Fische im Wappen sich ineinander verbissen haben und mit den Schwanzflossen wild um sich schlagen.
Hier wird jetzt eine andere Position und Überzeugung vorgestellt:
Die beiden Silber-Fische: die mögen sich!
Sie leben distanziert von Überheblichkeit und narzisstischem Machtmissbrauch. Klar, aufgrund naturwissenschaftlicher Fairness darf dieses falsche Menschsein nicht auf Tiere übertragen werden. Doch dieser Transfer trifft sicher zu: Die Silber-Fische arbeiten zusammen. Die freuen sich zusammen. Die leben zusammen! Das sieht man ihnen an.
Denn unsere zwei Wappen-Ruhr-Fische gehören gewiss zur Fisch-Art: Äsche. Darum besitzen sie keine Zähne wie Raubtier-Fische. Darum können und wollen sie sich nicht beißen, sondern sie schätzen sich, sie gehen sehr lieb miteinander um, - pst ! - sie küssen sich.
Und noch ein Durchblick: Freienohler können sich gar nicht vorstellen, dass die zwei Äsche voneinander wegschwimmen, also in umgekehrter Reihenfolge. Unser Freienohler Angel-Sportverein „Äsche“ wird das bestätigen mit Schmunzeln.
Noch eine weitere Position und Überzeugung ergänzt diese Zeichensprache: die beiden Fische ernähren sich! Wer in die Fischwelt eintauchen kann, wird das beobachten. Wer lieber draußen in der frischen Luft bleibt, sieht das auch bei Vögeln: die Großen ernähren die Kleinen. Ähnlich unsere beiden Freienohler Ruhr-Fische. Unter Menschen gilt solches Weiter-Leben ja auch, wegen der Würde des Menschen und seiner Freiheit.
Ein geschichtlicher Beweis: Wer die Gemeinde-Akten über ein ganzes Jahrhundert durchstöbert, bewundert die Freienohler. Fast ein nur äußerliches Beispiel im 19. Jahrhundert: Jahr für Jahr garantieren sie mit vielen von ihren Händen angefertigten Faschinen und noch viel mehr Pfählen einen ziemlich gesicherten Ruhr-Verlauf. Ein faszinierendes, meisterhaftes und an Erfahrung reiches Flechtwerk. Damit machen sie regelmäßig einen guten Eindruck bei der „Ruhr-Schau“ durch den Herrn Landrat aus Arnsberg, später den Regierungspräsidenten mit seinen Fachbereichsleitern. Freilich ist auch vorgekommen, dass die Freienohler Uferwiesen-Besitzer die vornehmen, amtlichen Prüfer aus Arnsberg schmunzelnd auch mal über eine sehr feuchte Uferwiese im Ohl tapsen ließen.
Also: die Äsche sind bestimmt bestens unser Zeichen. Und nicht die Ruhr-Fische: Döbel, die sind auch scheu und leicht zu verjagen. Auch nicht die Sorte: Groppe, die sind zu unbeweglich. Erst recht nicht sind die Hechte im Freienohler Wappen.
Jetzt zum Grund-Text dieses Gesamt-Kapitels: „Kreuz statt Hakenkreuz“
In diesem Buch von Franz Kessler lesen Sie bitte 3 von 6 Kapitel Freienohler Geschichte.
Sein Anliegen ist zwischen dem Jahr 1200 bis fast zur Nazi-Zeit das Klarstellen von
Widerspruchsgeist und ganz normales Zusammenleben und Amtsgehabe, zwischen Fairness, Irrläufern, Fälschungen, zwischen Nächstenliebe und Narzissmus.
Das ist auch das Anliegen des Verfassers dieses Gesamtbeitrags (H.P.). Er hat Beiträge eingefügt bis in die Gegenwart, - 2017.
Der folgende Text ist keine Inhaltsangabe des Buchs von Franz Kessler. Es ist ein Werbe-Text für das Buch. Die - einerseits – Beiträge Freienohler Geschichte von Franz Kessler locken, motivieren zwar zum Lesen. Doch – andererseits – mehrere unbekannte, unverständliche Fremdwörter stoppen das Weiterlesen. Also sind sinnvoll Erklärungen, Ergänzungen. Daraus besteht dieser Text. Und:
Sehr geehrte, liebe junge Freienohler! Drucken Sie die pdf-Fassung aus und schenken Sie die Ihren Eltern, Großeltern, Älteren, die kein Internet haben! Bitte! Danke! Später können die Ihnen manche eigenen Erfahrungen erzählen!
Also: hier kann neugierig werden auf die eigene Freienohler Individualität. Hier kann sich weiter motivieren zur Individualität. Dazu gehören Informationen. Weil Individualität, Persönlichkeit eine Art Bauwerk ist, nämlich die Entwicklungs-Summe aus Vergangenheit plus Gegenwart plus Zukunft. Klargestellt wird hier gleich am Anfang: zum Ziel dieser Individualität plus Persönlichkeit gehört nicht eine egoistische Identität. Denn die dreht sich immer nur um sich selbst, ordnet für sich Dinge und Menschen zum eigenen Nutzen und sieht deswegen alle anderen als Konkurrenten. Freienohler Identität, Individualität wird konkret lebenswirksam im Konzept unserer Schützenbruderschaft: Glaube–Sitte–Heimat.
Deswegen sind in diesem Text vorgestellt als die gewichtigen Grundsteine: die Freienohler Kapitel im historischen und geschichtlichen Meisterwerk von Franz Kessler: „Kreuz statt Hakenkreuz“, bearbeitet von Dr. Günter Cronau, V.: F. W. Becker – Arnsberg, 2002.
Dieses Buch ist wohl ein Schatz bei den Büchern mancher Freienohler, auch im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
Noch ein Einschiebsel: Im Freienohler Standardwerk von Dr. Manfred Wolf: „Freiheit Freienohl, 1272 – 1975 aus dem Jahr 1985, V. Drees: Meschede, sind die Inhalte vpn Franz Kessler bestätigt, freilich in einem sehr gehobenen Stil dargestellt und mit den geradezu zahllosen Quellen aus dem Staatsarchiv Münster, dem Zentral-Arbeitsplatz von Dr. Wolf.
Aus dem Buch von Franz Kessler sind hier nur gemeint diese drei Kapitel zur Freienohler Geschichte:
- „Ein Sonderfall weiblicher Vormundschaft im Zeitalter der Reformation und seine Bedeutung im Rahmen der Freienohler Pfarrgeschichte“
- „Die gefälschten Urkunden des Freienohler Kirchenarchivs“
- „Von den alten Eingesessenen der Freiheit Freienohl“
Im Buch von Franz Kessler stehen auch noch diese Kapitel: „Vom Kirchenbauen in früherer Zeit. Die Baugeschichte der Pfarrkirche in Freienohl“, „Die Langelsbrücke bei Freienohl. Eine der ältesten Holzbrücken“ und „Auf dem Plastenberg bei Freienohl“. Diese Kapüitel sind in dieser Lese-Werbung, Motivation ausgelassen.
Die nicht immer leichte Kost der drei genannten Kapitel braucht einige Appetithappen zur Lesemotivation und zum Kopf nickenden Verstehen mancher nicht so bekannter Vokabeln. Das ist der Grund und das Ziel für die Kesler-Texte. An den Anfang gehört auch eine dankbare Laudatio an Franz Kessler! In aller Stille.
Zu Franz Kessler diese biographischen Daten. Er ist kein gebürtiger Freienohler, dabei doch Freienohler durch und durch, - wie seine Ur-Familie Kessler in Freienohl. Das steht ausführlich am Schluss dieses Buches; für Freienohler viele Rückblicke!
Franz Kessler wurde geboren: 1906 in Hagen in Westfalen. - 1925 Abitur mit Befreiung von der mündlichen Prüfung (schon eine Auszeichnung!) am Gymnasium Laurentianum in Arnsberg. - 1926 – 1931: Studium der Philosophie der Naturwissenschaften und der Kunstgeschichte in Münster und Köln; Beginn der Dissertation. - 1933: Machtübernahme des Nationalsozialismus in Deutschland, das Dritte Reich. - Die Ereignisse zum „Hakenkreuz in Arnsberg“ sind im Buch geschildert. - Zweiter Weltkrieg: 1939 bis 8.5.1945. - 1940 Einberufung zur Wehrmacht. Sanitäts-Soldat. Schreibstube... am 15.2.1945 aus Preußpisch Stargard letztes Lebenszeichen. Südlich von Danzig; sowjetrussische Rote Armee; Polen... Also kurz vor Kriegsende oder als Kriegsgefangener irgendwo gestorben.
Der Hauptteil des folgenden Textes bringt also Worterklärungen und Ergänzungen vor allem aus den Archiv-Akten und der Literatur im Stadtarchiv Meschede, Archiv Freienohl:
Zum 1. Kapitel „Ein Sonderfall weiblicher Vormundschaft im Zeitalter der Reformation und seine Bedeutung im Rahmen der Freienohler Pfarrgeschichte“ Seite 45 – 66.
Erste Vokabeln:
„Reformation“: Gemeint ist die kirchliche Erneuerungsbewegung zwischen 1517 und 1648, die leider die Spaltung des westlichen Christentums in verschiedene Konfessionen bewirkte, unterschiedliche Glaubensbekenntnisse; in Deutschland überwiegend angefangen von Martin Luther... (Internet...)
„Weibliche Vormundschaft“: Vormundschaft meint hier nicht das erfahrungsreiche, allgemein menschliche und juristische Drum und Dran von Vormundschaft in unserer Jetztzeit, - um das 20. und 21. Jahrhundert. - Gemeint ist auch nicht die Vormundschaft, wie sie bei Krünitz Online nachlesbar ist, auch nicht (oft) adelige Vormundschaft mit einiger Literatur-Angabe bei Wiktionary. - Gemeint ist die ausdrücklich weibliche, heutzutage sagt man: frauliche Fürsorge, verbunden mit vereinbarter, festgelegter Leitungsfunktion. Vielleicht hilft das Eingangszitat weiter: „Kräht die Henne, schweigt der Hahn!“ Zur Erinnerung: wertpositiv gewichtet!
Nun zum „Sonderfall“:
Dazu gehört zum Anfang die „Femme-Stiftungs-Urkunde“ im Jahr 1460.
Eine korrekte Abschrift des altsprachlichen Textes bringt Kessler auf Seite 46 (korrekte Abschriften und Übertragungen auch im Franz Kroh-Archiv im Stadtarchiv Meschede, Archiv Freienohl; im Pfarrarchiv St. Nikolaus Freienohl von Dr. A. Cojausz, 1961).
Hier folgt die „Übertragung“ von Dr. A. Cohausz (1961); kursiv in Klammern sind Anmerkungen, Erklärungen von H.P.: „Johann Femme, Bürger zu Freienohl, stiftet 4 Wachsstäbe zum Trost seiner und seiner Eltern Seele, - er hat keine Erben -, und zum Lob Gottes, der Gottesmutter und des „Haupt-Herren“ St. Nikolaus. Sie sollen brennen zu den vier Hoch-Zeiten (Weihnachten, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten) und zu Lichtmess / Darstellung des Herrn mit Weihe der Kerzen für das ganze Jahr, Allerheiligen und Nikolaus (2. März, 1. November, 6. Dezember), auch zum Trost der Verstorbenen aus den zwei Bauernschaften zu Freienohl, an denen man für sie betet, und endlich dreimal im Jahr, wenn man das Gedächtnis aller Verstorbenen begeht Karfreitag, Allerseelen, Allerheiligen). Der Pfarrer muss zu den vier Quatembern sein Anniversarium mit Vigil, Messe, Commendatio und Geläute begehen (bestimmte Gottesdienste, siehe kath-net). Auch dabei sollen die Stäbe (Kerzen) brennen. Man darf gegen Bezahlung die Stäbe auch bei Begräbnissen verwenden. Damit diese Stäbe für immer bleiben und damit die beiden Bauernschaften eine Bruderschaft zu Ehren der Heiligen Nikolaus und Maria bilden, vermacht er seine Wiese unter der Freiheit gelegen längs der alten Wiese einerseits und längs Heinrich Telmanns Wiese andererseits. Nach seinem Tod fällt die Verschreibung darüber an die Muttergottes und seinen Hauptherrn St. Nikolaus, sodass die Kirchenrichter von Freienohl das Testament erfüllen können. Er stiftet ferner seinen Garten neben der Twechte bei Schoneweders Garten und einen zweiten oberhalb der Freiheit beiliegend zum Licht auf den Engeln (zum „Angelus-Läuten / Engel des Herrn-Gebet, morgens um 6, mittags um 12 und abends um 6 Uhr). Zur Vergütung für die Lasten überweist er dem Pastor Land und Wiese vor der Gysebecke. Dem Küster müssen die Kirchrichter für das Vigil-Läuten (am Tag vor dem Festtag) jedesmal 1 ½ Deut geben. Die zwei Kirchenmeister erhalten jährlich 6 Deut. Das Testament ist errichtet vor dem Pastor Tillmann (1460 – 1490), Bürgermeister und Rat unter dem Siegel der Freiheit Freienohl im Jahr 1460.“ -
Das Siegel ist beschädigt. Auf der Rückseite des Dokuments steht eine Bemerkung, die auf die Lage der geschenkten Wiese hinweisen soll: „Schenkung der Kirchenwiese bei der Vogelstange an der alten Wiese beiliegend“.
Dieser Vermerk stammt aus späterer Zeit: und zwar mit der Handschrift von Pfarrer Laurentius Pontanus (latinisiert aus: Brüggemann, 1630, auch 1616, - 1650); und mit der Handschrift von Pfarrer Caspar Erlmann, geb. 17.8.1767 in Grevenstein, Kaplan und Lehrer in Meschede, Pfarrer in Freienohl 7.12.1787 bis + 19.4.1806).
Nun folgen Anmerkungen, Gedankensplitter, Bausteine direkt zur Femme-Urkunde und dann zu Vokabeln damaliger Zeit zum genaueren, gründlicheren Verstehen der Zusammenhänge. Dazu gehört auch dies: Manche Daten, die zunächst als historische, als tasächlich passierte Ereignisse erscheinen, werden von Fachleuten (hier z. B. Franz Kessler und Dr. Manfred Wolf) als Fälschungen entlarvt, klargestellt. Doch weil das Wort Fälschung auch moralisch abgewertet wird, - nicht die Arbeit der Fachleute, folgt auch noch dies (und das gilt auch für die nächsten Abschnitte zur Freienohler Geschichte). Also: wohl gut gemeinte sprachliche Übersetzungen, die zur Zeit der Übersetzung eine Erklärungshilfe war, kann später bis in die Gegenwart hinein zum Irrläufer werden, ein falsches Bild zeigen, was freilich gar nicht als falsche, als Fälschung gesehen, angesehen, wahrgenommen wird. Ein Beispiel aus dem alltäglichen Leben der Gegenwart: Englisch-Unterricht, Vokabeln-Lernen. Um das Jahr 1950: cool = kalt, kühle Temperatur. Um das Jahr 2015: cool = cool (!), großartig, prima, bestens (ohne naturwissenschaftlich messbare Temperatur).
Nun wieder zu den geschichtlichen Zusammenhängen in Freienohl!
(1.) Zur Interpretation: „damit die beiden Bauernschaften eine Bruderschaft … bilden“: Die Familien-Namen und die Orts-Lage der beiden Bauer(n)schaften stehen hier im Original-Text und auch in späteren Übertragungen nicht. - Und gewiss haben die Leser der Femme-Urkunde nur den Wortlaut im Kopf, was Johann Femme geschrieben hat, aber nicht den Tonfall, im Sinn von „Der Ton macht die Musik“, also wie „die beiden Bauernschaften“ betont worden sind. Vielleicht haben die Anwesenden beim Hören genau gewusst, welche beiden Freienohler gemeint waren. So muss mit „Bruderschaft“ keine Schützenbruderschaft, kein kirchlicher Verein gemeint, gewünscht gewesen sein, sondern „ganz einfach“ ein faires oder sogar christliches Zusammenleben. Zusammengefasst: der Femme-Text ist Schrift-Sprache, nicht Ton-Sprache. - „Bauer“ bedeutete: Landbewohner im Vergleich zu „Städter“. - In Freienohl lebten (auch schon 1272 / 1273) mehr als nur zwei „Bauern“ mit ihren Familien zwischen den 3, 5 Siepen, den Huden (Weiden für ihr Vieh) und mit Acker und Garten im Ohl entlang der Ruhr (historisch korrekt entfaltet in Dr. Manfred Wolf: „Freiheit Freienohl“, S. 14-16). Franz Kessler schildert und diskutiert in seinem Text die Zuschreibungen, Irrläufer, Anmaßungen.
(2.) Zum Wortgebrauch: Kirchenrichter, Kirchenmeister: Der Wortteil „Richter“ meint nicht einen juristisch ausgebildeten Richter, sondern damals sind gemeint die zwei Verwalter des Kirchengemeinde-Vermögens, in etwa zu vergleichen mit dem „Richtmann“, dem alten Titel für den Schützen-Hauptmann, der heutzutage freilich auch andere Aufgaben hat. – Dieser Richter hatte auch die Aufgabe von Arnsberg, festgesetzten Abgaben: „Taler + landwirtschaftliche Produkte“ einzusammeln und „nach oben“ abzuliefern.
Ein Legator ist ein Erblasser, die Person, die bei ihrem Tod eine Erbschaft hinterlässt.
(3.) Im Original-Text nennt sich Johann Femme nicht „Schulte“; auch das Wort „Schultenhof“ kommt nicht vor. Vielleicht verstand man (Pfarrer Erlmann usw.) den Inhalt des Titels Frohn(e) nicht mehr und bevorzugte „einfach“ eine andere, neue Übersetzung wie auch in den späteren, nachfolgenden Diskussionen, Behauptungen. Darum folgen hier Worterklärungen: Schulte, = Schulze, = Schultheiß: auch das Wort „Frohn, Frohne, Frohn-Bote, Frohn-Hof gehört hierher. -
Quellen sind „Urkunden-Buch zur Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen“, Arnsberg 1854, von Johann Suibert Seibertz (die Band-, und Spalten-Nummern sind hier ausgelassen. Und: Adalbert Erler und Ekkehard Kauemann, Wolfgang Stammler: „Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte“, Erich Schmidt-Verlag Berlin 1971; die Seiten-Angaben sind hier ausgelassen - Siehe: Stadtarchiv Meschede in Grevenstein).
Frohn-Hof ist ein nur etwas gewichtiger Fast-Herren-Sitz unter einem Amtmann, Grafen, Landgrafen, eine Zwischen-Instanz, Der Frohn(e) hat das Recht, die Aufgabe: Steuern „einzutreiben“, einzuziehen, einzusammeln: bestimmte Geld-Beträge und festgesetzte landwirtschaftliche Produkte für seinen Herrn. Der Frohn(e) ist der Vollstreckungsbeamte des Grafen,, Landgrafen (z. B. von Arnsberg). So auch Gerichtsdiener, Büttel, Richter in Bagatellsachen, „Gute Polizei“, er besitzt freilich keine eigene Gerichtsbarkeit; im Gerichtszeugnis zählt er für zwei; ist kein „studierter“ Jurist. -
Schultenhof, Schultheiß: Der Schulte war schon in der Fränkischen Zeit, - vom 5. ins 9. Jahrhundert -, bekannt. Der Schulte ist Inhaber eines öffentlichen Amts, der einem „Untertan“ eine Verpflichtung auferlegt. Das deutsche Wort Schultheiß ist zusammengesetzt aus „Schuld“ im Sinn von „etwas schulden“ und „heißen“ im Sinn von „heischen“, „befehlen“. Ein ähnliches Arbeitsfeld wie beim Frohne.
In den Freienohler Geschichten rund um die Femme-Urkunde, um den „Femme-Hof“, wird dieser zum „Schulten-Hof“ gemacht, bis hinein ins 20. Jahrhundert. So wird auch erzählt vom „Schulten-Ohl) – einerseits – und „Langenohl“ – andererseits, dazu siehe unten Genaueres.
Der Femme-Hof kann die spätere Pastorat gewesen sein. Auf Freienohlerisch ist das Pastorat weiblichen Geschlechts. Diese(s) Pastorat (es gab Zwischenbauten, Brand usw.) wurde im Jahr 2009 aus Altersschwäche abgerissen. Von der Haustür führte ein schmaler Fußsteig aufwärts, - etwa 10 Meter, ein Symbol für die besondere Position des Hochwürdigen Herrn Pfarrers. Dann folgte, - bis 1802, 1803 die Alte Dorfstraße, noch erkennbar an der Lage der Haustür vom Haus (und Haus-Bau) Höhmann, Twiete. Dann folgte der alte Kirchhof. Dann wurde der Kirchhof verlegt zum neuen Alten Friedhof. Die neue Hauptstraße, die Arnsberg-Beverunger-Chaussee, wurde angelegt und eine hohe Mauer, oben mit einem Handlauf und ab 1852 war dort der Pausenhof der Mädchen; der für die Jungen (damals Knaben genannt) war auf der anderen Kirchen-Seite. Aber am Handlauf durften sich die Mädchen nicht festhalten, aktenkundig bei Pfarrer Falter und Dolle. Ob während der Schulpause alle Freienohler Männer auf der Hauptstraße unterhalb der Mauer vorbei gingen? Oder ob der Herr Pfarrer „mal eben“ in seine Kirche musste? Bitte, nur schmunzeln.
Mit dem Schulten-Ohl ist Acker- und Gartenland des Schulten im Freienohler Ruhrtal, im Ohl gemeint.
(4.) Zum Langenohl muss weiter ausgeholt werden wegen mancher unreflektierter, oberflächlicher Zuordnungen von Flurnamen und Personennamen. Deshalb ist jetzt sinnvoll dieser ausführliche Extra-Abschnitt; ab und zu mit einer eigenen, vom (4.) Abschnitt unabhängigen Aufteilung und Nummerierung.
Im Langel, Langenohl, das Ohl mit einigem Drum und Dran, alten Archiv-Akten-Funden und ziemlich neuen Informationen und Klarstellungen.
Die Quellen-Literatur der alten Urkunden und mehrere Bücher über Flurnamen, Ortsnamen, Personennamen und das ganz neue Standardwerk: Gunter Müller: Westfälischer Flurnamen-Atlas, 5 Bände, 2000 – 2012 (davon steht bei Wikipedia das Flurnamen-Register) sind zu lesen im Stadtarchiv Meschede mit dem Archiv Freienohl in Grevenstein.
Das Ohl, das Langel: in Freienohl
In Freienohl ist das Ohl der Flurname für die gesamte Flur links und rechts der Ruhr durch ganz Freienohl. Langel ist der Flurname für einen Abschnitt des Ohl von der Langel-Brücke bis Wildshausen / Oeventrop. Früher, für den folgenden Text, war das Langel das landwirtschaftlich und viehwirtschaftlich benutzte Ackerland, Weideland, gepachtet von Freienohlern. Die Pacht-Geldbeträge stehen in der Originalliste; die sind hier und auch von Franz Kehsler, dem Haupt-Autor des folgenden Abschnitts, ausgelassen. Siehe: Franz Kehsler: „Kreuz – statt Hakenkreuz“, S. 109: „Von den alten Eingesessenen der Freiheit Freienohl“.
Die folgende Originalliste steht im Ältesten Kirchenbuch von Freienohl aus dem Jahr 1537 ff., bearbeitet von Pastor Erlmann, 1802, im Pfarr-Archiv B 1; Abschrift von Franz Kroh im Archiv Franz Kroh im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
Daraus sind hier abgeschrieben nur die Textstellen mit dem Person-Namen und Orts-Namen: Langenohl: langel, langen ole, langen Ol, langen Ohl. Ein Fragezeichen (?) bedeutet: nicht korrekt zu lesen. Pünktchen: … bedeuten: Geld-Pachtbeträge sind hier auch ausgelassen.
Der Surrggessche (?) van deme garden by ernem Hausse von deme lande zu dem langen ole... -
Johann Vogelsanck, Durgeck, Tonyss Jürgen, der Cloppersche … von dem Lande zu deme nedersten langel... -
…Ite Thonyss Gestenbrauck von dem lande und wiese zu deme ..ddelsten langel... -
Ite der Surges … von dem lande zu deme langel … -
Hans Werneken memoria iss dat landt in dem nechsten langell … 1533 -
Schillings Gut-Wiese in d. Rümke, Garden auf dem twegete Land in dem nedchsten langenoll … -
Solman ...anwende gegen der Mollen im langen ohlle. (anwende: Pflug-Wendung am Ackerstück)
Diese Liste zeigt: Langel ist Flur-Name, ist kein Person-Name.
Nun ausführlicher die historische Bedeutung der Flurnamen Langel und Ohl
Lamgel ist als Einzelwort nicht abgeleitet von „lang, Länge“ oder von einer Kurz-Form „lang´l“, als Gegensatz-Vergleich zu „kurz, Kürze“. Doch eine Ausnahme: in Verbindung mit Acker ist gemeint: langer schmaler Acker. Die Flur-Karten vom Ohl zeigen das. Dieses Wort „Langel“ tritt auf im Zusammenhang mit Wasser, Moder, Morast, Sumpf, genauer: als fruchtbarer, feuchter Acker. - Sprachgeschichtliche Funde gibt es im vorgermanischen, im kelto-ligurischen Raum um 600, 700 v. Chr. Siehe im Internet: Weilburg an der Lahn; Etymologie: Flussname Lahn.
Ohl ist nicht abgeleitet von „alt“, als Gegensatz-Vergleich zu „jung“. Das Ohl meint genau wie das Langel die feuchte Flur, fruchtbarer Wiesengrund direkt am Fluss, ursprünglich aus Moder, Morast, Sumpf, zwischen ansteigenden Berghängen, häufig an Fluss-Biegungen oder Fluss-Schleifen. Der Name Ohl ist geographisch-historisch jünger als Langel, bekannt im Hochmittelalter,, kommt deswegen vielleicht häufiger vor als Langel. Im westfälischen Sprachgebrauch gibt es auch die Ölmühle; Mundart nah als Ö(h)l; hier wird das Beiwort: Vor-Wort: Öl abgeleitet von Ohl; die Lage der Mühlen zeigt das.
Die Namen-Dublette Langenohl, Langenol ist im Sauerland, im Großraum Meschede auch als Ortsname bekannt. Dazu gibt es Verbindungen mit Familien-Namen, Hof-Namen, so in Freienohl: Rocholl : Oels im Loch : (direkt) am Ruhrufer. Ob sich der Familien-Name Rocholl mit seinem zweiten Wortteil -choll (das o wird offen und kurz gesprochen) vom Flurnamen Ohl korrekt ableiten lässt, ist nicht aktenkundig, familiär nicht bekannt. Und sehr, sehr viele Jahre befindet sich der Familien-Sitz auch noch nicht im Freienohler Ohl. -
Zum Familien-Namen Langenohl aus Calle folgt – unten – ein klarstellender Extra-Abschnitt.
Nebenbei: Langenohl ist nicht zu verwechseln mit dem Flurnamen Langeloh (z. B. In Meschede); loh meint eine Flur mit strauchartigen Gewächsen, kleinen Bäumen.
Weil in vorgermanischer Zeit Freienohl gewiss noch nicht existierte, ist unser Name auch nicht Freien-Langel, sondern Freienohl.
Zum Schmunzeln: Langenohl ist „doppelt gemoppelt“.
Eine wichtige Meinungs-Korrektur mit Hilfe der korrekten Auflistung der Familie Langenohl aus Calle
Man sagt und hört immer noch (2017) hier und dort (in Freienohl),: Eine Familie, die Familie Langenohl in Calle stammt aus dem Freienohler Langenohl und ihr Hof, ihr Wohnsitz sei dann nach dem Umzug, Ortswechsel eine Wüstung geworden.. Eine Wüstung ist ein völlig verfallenes Wohn-Grundstück, Haus und Hof. Eine namenlose Wüstung im Langel (Richtung Wildshausen) wird zwar erwähnt, aber die genaue Stelle nicht. Und die Nennung „Wüstung“ kann ein Irrläufer sein, um das Wort: Fälschung zu vermeiden. - Im Buch von Carl Kessemeier: „Die Ruhrdörfer. Zur Geschichte der Dorfgemeinde Oeventrop – Dinschede – Glösingen“, Arnsberg 1982, ist auch im Kapitel über Wildshausen nichts über eine Wüstung berichtet (Stadtarchiv Meschede in Grevenstein).
Zur Klarstellung dient hier die folgende Abschrift aus: Albert Hömberg: „Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer. Aus dem Nachlass veröffentlicht: Heft 6: Kirchspiele und Gerichte Calle, Meschede und Remblinghausen“, Münster (Westfalen) 1974. Im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein. -
Der Leser kann sich selbst überzeugen. Er braucht sich den zusammenfassenden Befund, das „allgemeine Urteil“ nicht „von oben“ sagen zu lassen. Hier folgt (kursiv) die Abschrift:
Kalle, Kreis Meschede, Gemeinde Kalle
Die Familie v. Langenole
Der Namen gebende Stammsitz der Familie von Langenole ist bisher nicht ermittelt; der Hof Langenphl bei der Waldenburg scheidet als solcher aus und auch für die Herkunft aus der Wüstung Langenohl bei Freienohl sind keine Belege beizubringen.
Hermann v. Langenole,1270 – 1275 in der Umgebung von Fröndenberg auftretend, war Richter des Goswin v. Rodenberg zu Menden (WUB VII 1369, 1430, 1514); von dem Grafen Ludwig v. Arnsberg trug er einen mansus in Wulberinohusen zu Lehen (Arnsb. Lehnr. A § 72). 1313 – 1338 wurde Adolphus von Langenole von dem Grafen Wilhelm v. Arnsberg mit 3 domus in Wulverinohusen belehnt (Arnsb. Lehnr. B § 223). Ein Zusammenhang dieser Familie mit den folgenden v. Langenole ist nicht zu erweisen.
Gottfried v. Langenole, Ritter, 1282 – 1296 viermal Urkundenzeuge der Edelherren v. Rüdenberg, wahrscheinlich zu den Mannen der v. Rüdenberg gehörend (WUB VII 1808, 1890, 2353), nach dem Vornamen wahrscheinlich der Stammvater der folgenden Familie. Die durch die Besitzverhältnisse gesicherte Stammreihe beginnt jedoch erst mit einem 1313 belehnten Gob v. Langenole.
Die v. Langenole besaßen schon 1313 einen Hof in Recklinghausen (Stesse im Kirchspiel Kalle); als Besitzer eines Ritterguts in Kalle werden sie 1482 genannt, doch kommen sie schon seit 1440 so regelmäßig in Kaller Urkunden vor, dass an ihrem ständigen Wohnsitz in Kalle kaum zu zweifeln ist. Um so mehr überrascht es, dass sie bei der Gründung der Vikarie in Kalle 1411/1433 nicht genannt werden, also in dieser Zeit wohl noch nicht in Kalle angesessen waren. Ob sie vorher in Warstein gewohnt haben, wo ihnen 1369 ein Haus gehörte?
A) Gobelo de Langenole
1313 belehnt Graf Wilhelm v. Arnsberg den „Gobelus de Langenole“ mit einer Mühle in Warstein, einer hoba in Rickelinchusen, 4 hobas in Suttorp und 1 hoba in Wustenbracht (Arnsb. Lehnr. B § 158). Am Rand steht: 1362
B) Everhard de Langenole
1334 erwirbt der Knappe Everhard von Langenoyle von den Brüdern Heydenricus und Hartmannus de Salvecge eine Rente von 3 Malter Roggen und Hafer für 3 Mk. (Inv. I. 2, S. 119).
1338 wird Everhardus de Langenole von dem Grafen Gottfried v. Arnsberg mit einer Mühle in Warstein und einem Mansus in Rekelinchusen, bona ministerialia, belehnt (Arnsberg. Lehnreg. C, 2 § 64).
1353 Scheidung zwischen dem Knappen Dederich van Andorpe, seiner Schwester Dedeke und seiner Frau Alheyt und ihrem Bruder Everd van Langenole unter den Zeugen: Johan Lylle, Richter zu Warstein (Inv. I, 2, S. 120).
1362 Everhardus de Langenole, famulus, seine Frau Margrte und seiner Kinder Everhardus, Gotfridus, Walterus, Beda und Alheidis verkaufen an den Konvent zu Rumbeck ein Salzhaus in Werl, das Wilhe... und Bettekinus dicti Pape, opidani in Werl, bebauen (St. A. Mü., Kl. Rumbeck, Urk. 74). Siegel des Everhardus de Langenole.
1369 gehen Johan und Rothger Brodere ghegeyten de Wesselere, Knapen, als Vormünder des Goderd van Langenole 1/3 von Goderdes Hoveste zu Warstein, boven des conventus Hus und Hove gelegen, dem Kloster Grafschaft für eine Seelenmesse für Goderdes Vater und Mutter; Godert übernimmt „Soot, Wake, Borghwerch, Wortghelt, Honre, al Angheval vnd Borden“ auf seinen Anteil an dem Grundstück (St. A. Mü., Kl. Grafschaft, Urk. 75 a). Mitsiegler: Ruthgerus de Weslare (1362)Die Frau Margrete des Everhard v. Langenole war eine Schwester der Brüder Johann, Walter und Rötger Wesseler.
Einschub aus: Rittergut Bockum, VI 56 : Stockhausen : … 1335 wird Wilhelm Wesseler vom Erzbischof von Köln mit der curtis Westendorp bei Allagen als Burglehen in Hirschberg belehnt (Seibertz: UB 795, S. 527 Anm.) 1333 ist Wilhelm Wesseler bei der Gründung der Vikariein Kalle führend beteiligt, weshalb ihm und seinen Erben die Präsentation des Vikars übertragen wird (B. Stolte: Archiv, S. 255).... Dietrich von Wesseler, Sohn von Wilhelm Wesseler...Dessen Sohn: Johann Wesseler zu Bockum: 1463 XI 1. belehnt Walrave Rum v. Varenbert den Johan von Dorfeld als Vormund des Johan Wesseler, Sohn des verstorbenen Diderich Wesseler, mit dem Hof zu Schüren (St. A. Mü. Herz. Westf. Landesarchiv Urk.)....)
C) Godert v. Langenole
1395 verkaufen Everd und Vranke van Warsten, Knappen, ein Gut zu Bosenroddem (Bausenrode,K. Schönholthausen) und ein Gut und eine Mühle zu Vrettere (Fretter), die ihr verstorbener Bruder Cord van Warsten besessen hatte, an ihren Magen Goddard van Langenole. U. d. Zeugen: Hinrich de Wesselere (Inv. I, 2, S. 125).
1399 (Inv. I, 2, S. 126).
D) Evert v. Langenole zu Kalle
1417 verkauft Euert van Langenol eine Rente von einem Malter Roggen aus seinem Zehnten zu Rekelinckhusen an die Küsterei im Kloster Rumbeck; Siegler: Euvert van Langenol und Wilhelm Wesseler der Alde (St. A. Mü., Kl. Rumbeck, Urk. 89). Mit dem Zehnten zu Reklinghausen im Kirchspiel Kalle war um 1360 Johannes Wesseler von dem Grafen Gottfried v. Arnsberg belehnt worden; er dürfte demnach als Aussteuer der Margrete Wesseler an die von Langenole gelangt sein.
1437 ist Euerd van Langenole Standgenosse im Gericht des Richters Gobel Osebolde zu Kalle (desgl. Urk. 21).
1449 desgl.(St. A. Mü., Dep. v. Plettenberg-Lenhausen, Urk. 327).
Kinder:1.) Godert v. Langenohl zu Kalle
2.) Richard v. Langenohl,
3.) Wilhelm v. Langenohl, Kanonikus zu Grafschaft,
4.) Diderich v. Langenohl: 1466 XI. 16. verpfändet Richart von Langhenoil seinem Bruder Godert für eine Schuld von 250 oberl Rhein. Gulden sein väterliches und mütterliches Erbe; Zeugen: Herr Wilhelm von Langenoil, Kanoniker tho Grafschop, und Diderich van Langenoil, Bruder der Vertragschließenden (Heimatstimmen, 34, 1959, S. 26).
E) Godert v. Langenole zu Kalle
1459 ist Godert van Langenoil Zeuge in einer Urkunde des Klosters Meschede (St. A. Mü., Kl. Meschede, Urk. 265).
1470 besiegeln der „veste Godert van Langenoil) und Menne van Wehren, Richter zu Kalle, einen Kaufbrief über ein Gut zu Wallen im Kirchspiel Kalle (St. A. Mü., Kl. Galiläa, Urk. 37). Siegel des Godert van Langenoil.
1482 gehört Goddert von Langenoil zu Calle zur Ritterschaft des Herzogtums Westfalen (St. A. Mü., Herz. Westfalen, Landstände, IV 2 d).
1484 ist „Goddert van Langenoil Gut tho Rekelinchusen“ für 1 Howe zum Eintrieb von 8 Schweinen in die Wennemer Mark berechtigt; außerdem darf derselbe „2 Kocken Swyn“ eintreiben (Herzogtum Westfalen Landesarchiv VI, 8).
Ende der Abschrift: Calle, Familie von Langenohl.
Geschichtliche Irrläufer meinen: eine / die angebliche Familie Langenohl habe ihre Hofstätte, ihr Wohnhaus, - direkt in / an der Ruhr-Flur im Langel gelegen - , aufgegeben, dem Verfallen überlassen müssen. Denn damals waren die Menschen nicht in der Lage, den Ruhr-Fluss durch alle Witterungen und Unwetter zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen so zu „gebrauchen“ wie heutzutage. Übrig blieb dann eine Wüstung. Freilich: die oben aktenkundigen Herkunfts-Daten der Familie Langenohl widerlegen ihre Herkunft aus dem Freienohler Langel.
Im Stil des Hören-und-Sagens verfasst der emeritierte Pfarrer aus Arnsberg Franz Anton Höynck seine Geschichte der Pfarrei Freienohl in seiner (!) „Geschichte der Pfarreien des Dekanats Arnsberg“ im Jahr 1907. Also ohne eine umfassende korrekte Methodik der historischen Forschung. Siehe Stadtarchiv Meschede in Grevenstein.
Ende des Extra-Abschnitts zum Langenohl mit seinen „Ausläufern“.
(5.) Der alte Orts-Titel „Freiheit“ bedarf wohl für die Gegenwart einer kurzen Erklärung. Darüber sind sich „die Gelehrten“ ziemlich einig: eine Mauer rund um Freienohl bestand nicht. Dafür, - für den Grafen von Arnsberg -, waren die Freienohler nicht wohlhabend genug. Auch das Wort „Rümmker Porten“ meint nicht ein „Portal“, auch keine stattliche „Pforte“ zwischen Schersse oder von Dinschede her, über die Rümmecke hinein nach Freienohl. - „Freiheit“, hier nur einige Anmerkungen (aus dem „Handwörterbuch der deutschen Rechtsgeschichte“: wörtlich und nicht-wörtlich): etymologisch, wortgeschichtlich: frei steht im Zusammenhang mit „Friede“ und „Freund“, „geliebt“ im Sinn von „geschont“, „geschützt“; also ein Begriff häuslicher Friedens- und Familien-Verhältnisse in Verbindung mit festgelegten Rechtszuständen. Freiheit ist nicht negativ gewichtet als Frei-Sein von etwas. Freiheit umfasst für das Mittelalter und den Beginn der Neuzeit nicht einen Katalog von festen (Grund-)Rechten, sondern ist wie das „Recht“ selber ausfüllungsbedürftig. So war Freienohl schon eine „Freiheit“, als ihm das „Lippische Recht“ überschrieben wurde. (Historische Daten siehe: Dr. M. Wolf: Freiheit Freienohl.) Das fasst zusammen ein Zitat vom genialen Philosophie-Professor und einflussreichen Politiker Georg F. W. Hegel (1770-1831): „Die Weltgeschichte ist nichts als die Entwicklung des Begriffes der Freiheit.“ - Aus der Jetztzeit sei zitiert: „Der Glaube gehört zur Dynamik der Moderne“ aus Andreas Holzem: Christentum in Deutschland 1550 – 1850; 2016. - Oder nur die Gegenwarts-Parole: „Religionsfreiheit“, womit Religion als menschliche Grundlage wahrgenommen wird.
(6.) An den Anfang zu den Anmerkungen zum angeblichen „devotarum oratorium“ / „Süstern Bethus“ gehört inzwischen diese Quellen-Literatur: Historische Kommission Westfalen. – Karl Hengst, Herausgeber: Westfälisches Klosterbuch. Lexikon der vor 1815 errichteten Stifte und Klöster von ihrer Gründung bis zur Aufhebung, Teil 1 – 3.: Teil 1: Ahlen – Mülheim. Münster, Aschendorff 1992, 641 Seiten. –ä Teil 2: Münster bis Zwillbrock. Münster, Aschendorff, 1994, 801 Seiten, € 39,90. – Teil 3: Institutionen und Spiritualität. Münster, Aschendorff, 2003, 916 Seiten, € 39,90. Dieses 3-bändige Werk kann im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein gelesen werden. Z. B.: Bredelar; Meschede Kanonistinnen, Kloster Galiläa; Rumbeck; Freienohl kommt historisch nicht vor. Dank des großartigen Registers müssen ja nicht alle Seiten gelesen werden.
Nun zu den Anmerkungen zu „devotarum oratorium“, süstern betthus“ (Kessler S. 53...).
Die erste Korrektur zielt auf die – vielleicht - Unsicherheit des Buchtext-Schreibers seitens des Verlags W. Becker. Vielleicht kannte er beide lateinischen Vokabeln: „devotarum“ und „denotarum“. Korrekt geschrieben ist „devotarum“, nicht – wie wenige Male -: „denotarum“. Wörtlich übersetzt: „Der Frommen Gebetshaus / Gebetsraum““; Latein: devotus, -a, -um = fromm, andächtig. Dann: denotus = deutlich, kenntlich, erkennbar, aufmerksam; „Der Erkennbaren Gebetshaus“; aber das passt gar nicht ins Gesamtkonzept. – Und zu lesen ist auch: „Süstern / Schwestern Bethaus“; englisch: sister; gemeint ist – wegen „oratorium“ nicht Bett-Haus (Haus mit Betten), das doppelte „tt“ ist wohl Freienohlerisch. - Dann tauchen im 20. Jahrhundert abwechslungsreich einige Übertragungen auf bis hinein ins 21. Jahrhundert: zum Beispiel Bethaus einer Klostergemeinde, Klostergemeinde für Frauen, Nonnen-Kloster, Klausur, Beginen, Nonnen, Ordensschwestern, Schwestern... im kirchenrechtlichen heutigen Sinn. Eine kirchenpolitisch attraktive oder wenigstens pfarrgemeindemäßig gut gemeinte Einrichtung. Aber mit Hilfe historisch korrekter Methoden nicht nachweisbar (z.B. s.o.: Hengst: Westfälisches Klosterbuch…). Auch für das Haus vom verst. Julius Pöttgen kann nur der Name Traumhaus angenommen werden. Schließlich: die politischen Entscheider zur Straßen-Benennung, Straßen-Umbenennung um 1975 für die Kern-Stadt mit ihren umliegenden Dörfern, Gemeinden hatten zum Namen Stiftsweg, - früher auch Konsumsgasse (alte Freienohler wissen: damals das „Konsum“-Geschäft; heutzutage: Lidl, Netto, Aldi usw.) -, „Kreuz statt Hakenkreuz“ von Franz Kessler nicht gekannt, oder politisch nicht beachtet.
(7.) Nun zum „Haupt-Wort“: Ein Sonderfall weiblicher Vormundschaft. Ein paar Bemerkungen stehen ja schon oben in der Einleitung. Also bitte dieses Wort nicht füllen mit dem juristischen Wissen über heutige Vormundschaft! Freilich etwas füllen mit dem „Spitzen-Zitat“ des Gesamt-Textes. - Wem das Wort „weiblich“ zu altertümlich, mittelalterlich vorkommt, der ist gedanklich auf sinnvollem Wege. Würde da „fraulich“ stehen, dann wäre – historisch korrekt – damals „die obere Gesellschaftsschicht“ gemeint. Und die ist hier nicht gemeint. Welche Frauen – im heutigen Sinn – gemeint sind, das schildert Franz Kessler. Er erklärt auch den „Sonderfall“. Nur angedeutet sei: Wer an die Frauen im Vorstand der Gemeinde-Caritas oder der kfd – Katholische Frauengemeinschaft Deutschland denkt, hat wohl recht. Eine Traum-Vorstellung: Wer sich mal mit 3, 5 „weiblichen Vormünderinnen“ zusammensetzen möchte, kann sich vorbereiten durch das Lesen des Kapitels: „Von Kanonissen, Klausnerinnen und Bürgerinnen“ von Dr. Erika Richter in: Karl Egon Gordes: „Die Freiheit Meschede“, 1986. Schade, mit Hilfe dieses ausführlichen Beitrags gibt es keinen, auch keinen aktenkundigen Kontakt zwischen diesen Frauen von Meschede und der Freienohler „weiblichen Vormundschaft“.- Ebenfalls nicht nach Freienohl mit: Dr. Karl Köster: „Zur Vermögensverwaltung des Stiftes Meschede im Mittelalter“ in „Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde“, Hg. Msgr. Schwarz, Prof. Dr. Linneborn, Paderborn, 27. Band, 1909.
Ob Freienohlerinnen, junge Mädchen oder Frauen als Ordensfrauen oder Konversen (Laienschwestern, ohne „Ewige Gelübde“) im Kloster Rumbeck gelebt haben, das ist in den Akten des Freienohler Archivs im Stadtarchiv Meschede und im Pfarrarchiv Freienohl nicht gefunden worden.
Eine Korrektur aus der Jetztzeit: Seit 2017 gibt es inmitten von Freienohl anstelle der früheren „Alten Schule“ und der „Domschänke“ (im Laufe der Jahrzehnte auch mit anderen Namen, z. B. „Issels Bräu“) den sogenannten „Pausenhof“. Dieser Name ist ein historischer und geschichtlicher Irrläufer, wenn er an die Alte Schule erinnern soll. Ein Irrläufer meint hier keine fehlgeleitete E-Mail, sondern der oder die Namengeber haben nicht gründlich genug recherchiert, nachgeforscht oder sie haben sich aufgrund eines politisch bewussten oder unbewussten Konzepts leiten lassen. Die Euro-Vision von der Place du Cousolre / vom Cousolre-Platz inmitten von Freienohl, freilich europäisch verbunden mit der Place du Luxembourg vor dem Europäischen Parlament in Brüssel hat die Stimm(en)gewaltigen unserer Freiheit noch nicht fasziniert. Das wird hier nicht weiter behandelt; Gründe finden sich in: Buyung-Chul Han: Psychopolitik. Also auf dem „Pausenhof“ stehen 2 Bild- und Lese-Tafeln mit Fragen und Antworten mithilfe früherem kommunikativem Sprachverhalten zur Freienohler Geschichte. Zitiert sei für diesen Zusammenhang:
„Seit wann steht hier die Pfarrkirche? Die erste Erwähnung der Pfarrkirche stammt aus dem Jahre 1375. Zunächst gab es das Bethaus einer Klostergemeine für Frauen. Der Bau der Pfarrkirche erfolgte 1751/52 als einschiffiges Gebäude, das später durch die Seitenschiffe kreuzförmig erweitert wurde. Der Hauptaltar und zwei Nebenaltäre sind urkundlich belegt. Der Hauptaltar ist St. Nikolaus geweiht. Er ist zugleich der Schutzpatron. Seinen Namen tragen auch die Schützenbruderschaft, die Grundschule und ein Kindergarten in Freienohl.“
Zu den historischen Fehlern in dieser Antwort auf der Tafel: Eine „Klostergemeinde für Frauen“, auch mit ähnlichen, älteren Namen ist nicht historisch. Die schöne Mär hat Franz Kessler schon lange widerlegt; siehe „Kreuz statt Hakenkreuz“, um 1933; und oben: (6.) Anmerkungen zu „devotarum oratorium“. Weiter: Nicht allein der Hauptaltar ist dem Hl. Nikolaus geweiht, sondern kirchenrechtlich selbstverständlich das ganze Kirchengebäude und die Pfarrgemeinde. Bekannt könnte noch sein, dass der Hl. Nikolaus auch der Schutz-Heilige der Kinder, Schüler, Studenten, Mütter und zahlreicher Schützen-Bruderschaften ist. Im Hauptaltar sind 1959 mit dem Altarraum-Umbau im jetzigen Hauptaltar aufbewahrt Reliquien von diesen Märtyrern: vom Hl. Candidus mit seinen Gefährten der Thebäischen Legion (Afrikaner!) im Dienst der Römischen Legion um das Jahr 290 bei St. Moritz in der Schweiz. Wo vom Kirchenbau 1753 die angeblichen Reliquien der Hl. Ursula und ihrer Gefährtinnen aus Köln geblieben sind, ist nicht bekannt, auch nicht in der Bischofsstadt Paderborn (im EBAP, Erzbischöfliches Archiv Paderborn). Die vermeintlichen Reliquien waren inzwischen historisch und kirchengeschichtlich zu ungewiss.
Zwei Ergänzungen: (1.) Zeitschrift „Sauerland“, Heft 3. September 2015, Seite 11 und Anmerkung 1. – (2.) www.freienohler.de : Archivierte Beiträge: September 2015: „Zu viert in der Kirche“; und: „Nikolaus-Kirche-Reli-Route“.
Zum 2. Kapitel: „Die gefälschten Urkunden des Freienohler Kirchenarchivs
Ein Beitrag zur Methode der Urkundenfälschung“ Seite 91 – 98.
Ein politisch-zeitgeschichtlich und kirchengeschichtlich spannendes Kapitel! Original, zuerst ist dieses Kapitel erschienen im September 1932, im „Heimatborn – Monatsschrift für Heimatkunde für das Sauerland und die Soester Börde“, 9. Jahrgang, Nr. 4, gleich auf der ersten Seite, - schon kurz vor den ersten politischen Höhepunkten der NSDAP : der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei, der Nazis, des Nazi-Regimes.
Die Textfassung dieses Kapitels war für Franz Kessler und die Veröffentlichung für die Herausgeber wohl keine Arbeits- oder Lebens-Gefahr, denn die klargestellte Fälschung und zudem zu Lasten des Pfarrers, der Kirche, lag ja so weit zurück, aus dem 17. für das 13. Jahrhundert.
Auch lassen sich die Schlussgedanken von Franz Kessler – im Jahr 1932 veröffentlicht – unterschiedlich gewichtet entfalten und deuten. Franz Kessler sei hier zitiert: „Zum vollen Verständnis der Fälschungen wäre jedoch eine eingehende Charakteristik der Persönlichkeit Pastor Pöttgens vonnöten, die an Hand des reichlich überkommenen Materials auch möglich sein würde, aber den Rahmen dieser Arbeit sprengt … Er war also kein Fälscher im eigentlichen Sinne des Wortes, da er durch seine scheinbar rechtswidrigen Fälschungen selbst wieder dem Rechte geholfen hat.“ - Beim langjährigen Durchsuchen der Archivalien im Pfarrarchiv Freienohl, im Amtsarchiv Freienohl und im Stadtarchiv Meschede tauchen immer wieder bis in die Jetztzeit (2017) hinein Zusammenhänge auf zu diesen psychologisch besetzten Stichwörtern: der altgriechische Mythos von Narziss, Narzisst, Narzissmus, Selbstverliebtheit, Selbstbewunderung; ein Ichling hält sich für wichtiger und wertvoller als „Außenstehende“ ihn sehen und einschätzen (Pfarrer – Laien). SVV – Selbstverletzendes Verhalten, körperliche Erkrankungen werden vorgetäuscht oder absichtlich ausgelöst, soziale Isolation: ausgetrickst durch kaltes Management. Auto-Erotismus, Autoaggression, von Sigmund Freud, Melanie Klein, Otto F. Kernberg bis Raphael Bonelli. (Wikipedia weiß noch mehr und erklärt, begründet die Zusammenhänge.)
Die Falschungen in diesem Kapitel von Johann Barthold Pöttgen (aus Meschede, Pfarrer in Freienohl: 1732 – 1775) hatte schon erklärt Johann Suibert Seibertz in seinem Urkundenbuch (1854); ferner Dr. Fritz Zschaeck: „Fälschungen im Urkundenwesen der Grafen von Arnsberg“, Zeitschrift für Vaterländische Geschichte und Altertumskunde, 1924, Band 82, S. 80.
Franz Kessler analysiert die Fälschung in kurz gefassten 7 Punkten. Die verstehen Freienohler sofort, wenn sie ausnahmsweise einmal mit dem vorletzten Abschnitt (S. 97) mit dem Lesen anfangen. Auf der einen Seite gibt es da in Freienohl „die Missverständnisse auf Anreizen einiger unruhiger Köpfe“ (in heutiger Rechtschreibung), „den Widerspruchsgeist der Freienohler Bürger“, und auf der anderen Seite „die Vorzugsrechte der Pastorat“ (das Wort Pastorat war in Freienolhl weiblichen Geschlechts). Pastor Pöttgen rückt sich, seine Position zu recht mithilfe seines Urkunden-Fälschens in seinen jungen Jahren. Er ist gerade 2 Jahre Pfarrer in Freienohl, 1734 (bis 1775). In den beiden zitierten Archiven ist kein Protokoll oder etwas Ähnliches aktenkundig über Konferenzen zwischen Pfarrer und Kirchenrichter, Kirchenmeister, St. Nikolaus-Schützenbruderschaft; vielleicht war auch noch unbekannt: „Glaube-Sitte-Heimat“ oder aus dem NT Mt 18,15-17.
Weitere „Fälschungen“, - so zusammengefasst von Franz Kessler -, oder – anders formuliert – weiteres Getue und Gehabe, das heutzutage Ichlinge charakterisiert, klärt Franz Kessler in diesem Kapitel nicht auf. Auch nach seinen sehr gründlichen Arbeiten im Freienohler Pfarr-Archiv und im Freienohler Amtsarchiv war er dafür mit seinen rund 25 Jahren noch zu jung. Er wollte - nur – etwas Gutes tun für seine Pfarrei.
Zum 3. Kapitel: „Von den alten Eingesessenen der Freiheit Freienohl“ Seite 109 – 113)
Gemeint sind vor allem die Freienohler Eingesessenen in der Bürgerschaftsliste von 1537.
Bekanntlich sind Eingesessene keine Sitzenbleiber, keine Eingereisten, keine Zugezogenen, sondern Eingeborene. Dabei können sie auch im Geburtshaus im Nachbar-Ort geboren sein. Noch wichtiger ist, wenn die Eltern, Großeltern, Urgroßeltern hier geboren sind. Dann sind sie alte Eingesessene. Und dann sind die wohl – heute sagt man: „echt – neugierig“ auf dieses Kapitel. Denn es könnte sein, dass ihre Vorfahren in diesem Kapitel stehen. Ob sie dieses Kapitel von Franz Kessler kennen?
Franz Kessler hat für dieses Kapitel die in der Bürgerschaftsliste aufgeführten 44 Eingesessenen abgeschrieben: den männlichen Vor- und Nachnamen, auch mit der damaligen „Berufs- und Amts-Bezeichnung“, und die Frau mit dem „Titel“: Ehefrau. Hier sind nicht mit abgeschrieben der mögliche oder tatsächliche Acker- und Garten-Besitz, Vieh usw. Im Kapitel „Ein Sonderfall...“ sind eingetragen der Besitz im Langel. In der Bürgerschaftsliste stehen nicht die Kinder, Eltern, Großeltern der Bürger; schade. Aber Franz Kessler nennt „im Folgenden noch eine Reihe (20) von älteren Namen, die nicht mehr im Register von 1537 vorkommen oder die nur im anhängenden Memorienregister stehen“. Ein Freienohler aus dieser älteren Namen-Liste heißt Urbanß. Franz Kessler merkt an, dass dieser Name zurückgeht auf den Hl. Urban, denn 1537 wird schon der „sent Urbanß Dach“ gefeiert, am Urbanus-Tag, die jährliche Urbanus-Prozession (am 25. Mai, zum Schutz vor Unwetter, auch Patron der Winzer: Papst Urban I., + 230).
Ein gewiss intensives Zusammenleben der Freienohler Bürger und ihrer Familien zeigen die Titel in der Bürgerschaftsliste.. Hier nur aufgelistet: Bürgermeister, Schöffe, Kurkölnischer Richter, Kerkrichter / Kirchenrichter, Kirchen-Provisor, Vormünderin unserer Lieben Frau, Richter, Kirchenmeister. - Der Pfarrer gehört selbstverständlich nicht in die Bürgerschaftsliste; er ist vom Bischof hierher gesandt. Dessen Namen im Eucharistischen Hochgebet zu nennen, dazu ist der Pfarrer verpflichtet; vielleicht auch: damit alle Gemeindemitglieder, früher sagte man: Pfarrkinder, den Namen ihres Bischof kennen. - In diesem Kapitel zeigen stichwortartig die sehr unterschiedlichen Lebens-Situationen und Lebens-Zeiten jener Jahre: die 20 Namen in einem Memorien-Register (für das kirchliche Jahres-Gedenken an die Verstorbenen); der Vergleich der Namen- und Schatzungs-Register (der unterschiedlichen Steuer-Auflagen (Landwirtschaft, Vieh, Geld) von 1685 und 1759; Bevölkerungs-Verschiebung im 16. und 17. Jahrhundert aufgrund erhöhter Sterblichkeit; 1636 die Große Pest in Freienohl und – auch 1636 – ganz knapp zum Abschluss die Geschichte vom kaiserlichen Soldaten Hermann von Schwerte / Schwehert.
Jüngere Eingesessene, weil sie Eingesessene sind, haben gewiss noch ein paar Fragen an ältere Eingesessene. Die holen sich das Buch von Franz Kessler aus ihrem Bücherschrank. Buiterlinge nicken: „Da fahre ich mal nach Grevenstein ins Stadtarchiv!“ Denn dieser vorliegende Text soll die genannten Kapitel von Franz Kessler nur kommentieren und sein Anliegen bis in die Gegenwart – etwas - fortsetzen.
Denn es ist fair, - weil das Leben weiter geht -, die nach Franz Kesslers klarstellender Arbeit und Leistung aufgetauchten Irrläufer festzuhalten, zu stoppen, weil zahlreiche Freienohler ihnen begegnet sind und sie und unsere Nachfahren davon befreit sein möchten im Leben in unserer Freiheit Freienohl.
Heinrich Pasternak
September 2017, 2024.