Das ganz alte Pfarrhaus, das Alte Pfarrhaus, die Pastorat, - so ursprünglich Freienohler unter sich, nach draußen: das Pastorat

Das ganz alte Pfarrhaus: Parzelle 750, Twiete
In der Pfarr-Chronik berichtet Pfarrer Speckmann: „Am 21. Februar 1814, nachts zwischen 12 und 1 Uhr : in Schillings Haus Feuer ausgebrochen. Der Wind schleuderte es auf mein mit Stroh bedecktes Viehhaus und dadurch wurde das ganz Pastorat-Gebäude ein Raub der Flammen.“ - „Am 8. Mai 1815. Pastorat und Scheune (23. Mai) aufgerichtet.“
Pfarr-Archiv B 3; Pfarrbuch S. 123.
 
Pater Amandus Antonius Speckmann OFMin, gebürtig aus Freckenhorst, bei den Franziskanern in Rüthen ausgetreten, Pfarrer in Freienohl von 1806 bis 1821, ließ sich dann nach Gesecke versetzen, weil Freienohl ihm zu arm war; gestorben 1822.
 
Schillings Haus: Jürgen Funke gnt. Schilling, Hufeberechtigter (kostenlos Weide                berechtigter Eingesessener), 1813, Parzelle 723, Alte Haus-Nr. 2, Hauptstraße 6/8. - Das Viehhaus, danach die Scheune, stand ganz dicht an der alten Dorfstraße; das Pfarrhaus lag etwa 12 Meter zurück von der alten Dorfstraße.  Die alte Dorfstraße verlief vor dem Haus von Höhmann gnt. Winkelmann, noch wahrnehmbar wegen der Haustür, die nicht an der Twiete lag, wie beim Alten Pfarrhaus.
 
Zum Neubau des Alten Pfarrhauses und so weiter
Zitiert aus dem Band A 6 im Pfarrarchiv Freienohl:
 
„Extractus Protocolli des Großherzoglich Hessischen für das Herzogtum Westphalen angeordneten Kirchen- und Schul-Rats, d.d. Arnsberg, den 24. März 1814, ad Num. 530:
Die Erbauung eines neuen Pfarrhauses zu Freienohl.
Includatur hic numerus sub lege remissio ius an Großherzoglichen Landbaumeister Plassmann dahier mit dem Auftrag, um nach eingenommenen Local-Augenschein und nachdem er sich vorher mit dem Pfarrer und Ortsvorstand besprochen haben, vorab einen Bau-Riss und Baukosten-Voranschlag für die (!) erforderliche neue Pastorat-Gebäude aufzustellen und daher sobald als möglich einzuschicken. Man bemerke hierbei noch, dass bei den notorisch schlechten Vermögens-Umständen der Pfarrgemeinde auf die möglichste Kostenersparnis der Bedacht genommen werden müsste.“
 
„Extractus Protocolli des Großherzoglich Hessischen für das Herzogtum Westphalen angeordneten Kirchen- und Schul-Rats, d.d. Arnsberg, den 27. April 1815, ad Num. 766:
Vorstellung Bitte des Pfarrers Speckmann zu Freienohl die Erbauung eines neuen Pfarrhauses daselbst.
Ist dieser Nummerus  Gr. Regierung dahier in freundschaftlicher Kommunication mit dem Ersuchen zuzustellen, die Anordnung gefällig (positiv gewichtet!) zu treffen, dass sowohl die Kirche als auch der Pfarrer von der in Frage stehenden Concurrenz zu den Kosten des neuen Pfarrhaus-Baus verschont  bleiben, indem die Verbindlichkeit, das Pfarrhaus zu bauen, der Pfarrgemeinde aufliege und diese also auch die anfallenden Kosten allein tragen müsste.“
 
Wieder Protokoll-Auszug; mit neuem Datum: 5. Juni 1815, Nr. 886:
„Rescribatur dem Pfarrer Speckmann zu Freienohl. … dass bekannt gemacht werde, dass sowohl der Pfarrer als auch die Kirche (die Kirchen.Gemeinde) von dem Beitrag zu den Kosten des Pfarrhaus-Baus befreit bleiben solle.“
 
Aktenkundig ist nicht, wann mit dem Neubau begonnen worden ist. Im Vergleich mit ähnlichen Ereignissen im 19. Jahrhundert ist freilich: schon im Juni, Juli 1815.
 
In seinem Buch: „Geschichte der Pfarreien des Dekanats Arnsberg“ (1910, S. 280,281) schreibt F. A. Höynck:
„Das jetzige Pfarrhaus ist 1815 aufgeführt, nachdem das vorige am 21. Februar 1814 abgebrannt war. Die nebenstehende Scheune wurde meistens abgebrochen und durch einen Anbau an das Haus ersetzt.“
 
Die nächsten Daten finden sich erst aus dem Jahr 1829, im Freienohler Pfarrarchiv Band A 18, „Lagerbuch“, 1829:
„Die (politische) Gemeinde muss die Pfarrerwohnung und die Scheune zur Benutzung der Landwirtschaft des Pfarrers erhalten.“  
 
Erst noch später sind aktenkundig, hier zusammengefasst aus Tagesordnungspunkten der politischen Gemeinde-Versammlung, dem Schriftverkehr zwischen der Freienohler Gemeindeversammlung  mit dem Amtmann, dem Bürgermeister und den Gemeinde-Verordneten und dem Landrat in Arnsberg in den Akten A 1149 und 1151 im Archiv Freienohl im Stadtarchiv Meschede, Amtshaus Freienohl: zur Instandsetzung und Instandhaltung des Alten Pfarrhauses.
 
August 1838: Verhandlungen zur Reparatur des Pfarrhauses: die West- und Südseite mit Schiefer, auf Kosten der politischen Gemeinde. - Damals und manchmal noch heutzutage  war das Pastorat grammatisch weiblichen Geschlechts: die Pastorat, nicht: das Pastorat. Mit dem Zölibat des Pastors, des Pfarrers wird diese Redeweise nichts zu tun haben.
 
Februar und März 1840: neue Türschlösser und Ausbesserungen der Türschlösser bei Küche, Schlafzimmer, Keller, Haustür; Anlage des Treppen-Geländers
 
August 1840: Arbeiten vom Glaser, Anstreicher und Maurer; am Treppen-Geländer.
 
November, Dezember 1841: Anschaffung eines neuen und zweckmäßigen Ofens für Steinkohlen-Heizung, „der jetzige Ofen ist mangelhaft,... zunächst ist der jetzige Ofen in Augenschein zu nehmen.“
 
März 1842: Beschlüsse um den Verkauf des alten Ofens und den Kauf des neuen Ofens. - Beim Daten-Vergleich: Heutzutage geht das wohl rascher.
 
Berlin, am 17. März 1842 : Der Minister der Geistlichen-, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten; weiter gegeben vom Landrat: Arnsberg, am 26. August 1842: Auszug, für Freienohl gilt „als Regel: dass die Pfarrer und Kirchenbedienten (Kirchenbediensteten) die inneren Pertinenzstücke ihrer Amtwohnungen (die innerhalb des Hauses liegenden beständigen Wohn-, Lebens-Räume),ohne Rücksicht auf den Betrag, auf eigene Kosten zu unterhalten, andere kleine Reparaturen aber, bis zu dem Betrage von drei resp. einen Taler aus eigenen Mitteln zu bestreiten haben. Die Verpflichtung der Pfarrer und Kirchenbedienten zur Unterhaltung (zum Unterhalt) der inneren Pertinenzstücke erstreckt sich jedoch nur auf die gewöhnliche Unterhaltung der dem Wohnungsberechtigten in brauchbarem Stande übergebenen Gegenstände, nicht auch auf deren Erneuerung, sofern dieselben ohne Verschulden des Wohnungsberechtigten durch Alter, Zufall oder durch Vernachlässigung des Amtsvorgängers unbrauchbar geworden sind. Im letzteren Falle bleibt den Kirchenkassen nur der Rückgriff an den Vorbesitzer oder dessen Erben vorbehalten. Die Regel des Allgemeinen Landrechts erleidet eine Ausnahme, wenn durch speciellen Rechtstitel, insbesondere durch eine, bei der Kirche hervorgebrachte, besondere Observanz (Beobachtung), die Kirchenkasse mit der Bestreitung der kleineren Reparaturen belastet ist...“  (Dieser Abschnitt aus Berlin: AA 1151)
 
23. August 1844: Sofort soll in Tageslohn repariert werden: die hölzerne Keller-Treppe an der nördlichen Hausseite gelegen; Keller-Decke, Abzugskanal unter der Keller-Decke.
 
1845 soll beobachtet werden: die Verschalung der Pastorats-Scheune, Herstellung der dort eingefallenen Mauer; Fenster; Gesinde-Stube. Die Wiederinstandsetzung der nördlichen Hauseingangstreppe soll der Pfarrer selbst bezahlen. - „Auf das Anbringen von Dachrinnen um das ganze Haus als eine notwendige Anlage konnte man sich nicht einigen.“
 
Am 25. August 1846: „Eine Mauer zur Begrenzung des zum Pfarrer gehörigen Grundgebiets“ soll errichtet werden. - Umbauten am Kuh- und Schweine-Stall.
 
September 1848: Reparaturen an den Wänden im Pastorat.
 
1849: „Die Gesindestube ist zu klein. Sie muss etwas erweitert werden.“
 
März 1849: „Ein neuer Anbau an die hiesige Pastorat.“
 
Oktober 1850: Nach dem Tod des Pfarrers Sporkmann müssen einige Schlösser im Haus erneuert und repariert werden. „Der Landrat sieht sich als Executor der an die Erben von Pfarrer Sporkmann vermachten Inventarien und bereitet einen, seinen Besichtigungs-Termin vor.“ Kirchlich geregelte Vertretung ist Kaplan Böller in Rumbeck.
 
Februar 1851: Der Gemeinde-Vorstand erinnert sich: Pfarrer Sporkmann hatte 1837 im Garten einen Brunnen graben lassen. „Später sei der wohl zugeworfen und hinter das Haus gelegt worden.“
 
Februar 1851: Der neue Pfarrer Brand erhält ein neues Schloss für seine Haustür; „aber Schmied Korte soll erst durch ein Attest vom Wegebaumeister Lücke die Güte und Tüchtigkeit des Schlosses nachprüfen lassen.“
März 1851: Durch das Wegräumen der Möbel durch die Erben von Pfarrer Sporkmann haben die Wände gelitten. Neu geweißt werden sollen die Wände der Küche, der kleinen Stuben.
 
April 1853: Pfarrer Brand beantragt bei der politischen Gemeinde, nachdem sie zwei Jahre lang mit der Reparatur des Lehrer- und Küster-Hauses für Lehrer Leismann beschäftigt war (kein Schreibfehler), Reparaturen im Pastorat: Tapeten, Türen, Gartentür, Geländer. Wird genehmigt.   
 
Mai 1855: Pfarrer Brand beantragt „Reparaturen an der Westseite der Scheune; beim Pfarrhaus ist der größte Teil des Verputzes durch Sturm und Regen abgefallen; die Wohnstube meiner Dienstboten ist seit 4 Jahren und der Saal seit 2 Jahren nicht geweißt... Es scheint mir vorteilhafter für die Gemeinde zu sein, wenn sie den Saal mit wohlfeiler Tapete bekleiden ließe und dadurch das Weißen für viele Jahre aufspare.“ Wird genehmigt; freilich: der Saal wird geweißt.
 
Am 15. August 1856: Pfarrer Brand: „Das Hagel-Wetter gestern hat sieben Fenster-Scheiben an der Westseite des Pfarrhauses zerschlagen...“ Er bittet um Reparatur. Wird erledigt.
 
Am 29. Dezember 1856: Pfarrer Brand: „Der Brunnen ist so alt, morsch und  verwüstet. Die Arbeit mit dem Eimer verlangt täglich viel Mühe und Zeit.“ Er bittet, „dass möglichst bald von der Gemeinde eine neue Rolle beschafft werde.“ Wird genehmigt und erledigt.
 
Am 12. April 1859: Für den neuen Pfarrer Adams werden sämtliche Räume des Pfarrhauses repariert usw.
 
Am 18. Oktober 1864: Pfarrer Adams: „Die Treppe, welche auf den Turm der hiesigen Kirche führt, ist sehr schadhaft geworden; indem daran an einer Stelle 3 bis 4 Stufen  gänzlich fehlen, und das Geländer bedarf einer gänzlichen Erneuerung. Die täglich unvermeidliche Benutzung könnte leicht ein Unglück herbeiführen.“ Wird erledigt.
 
August 1865: Viele Reparaturen im Pfarrhaus: Backofen, Fenster, Schlösser, Ofenröhren, Fußleisten, Fensterscheiben, Abtritte (Toiletten), Schornstein, Weißen, Tapezieren, Ofentüren, Flick-Arbeiten an Mauern... 
 
Oktober 1866: Kuhstall-Reparatur im Garten.
 
Am 11. Juni 1867: 7 Seiten Handwerker-Auflistung. u.a. Schieferdecker-Arbeiten...
 
Am 21. Oktober 1868 und 5. November1869: Pfarrer Adams „schildert viele Mißstände und Notwendigkeiten der Reparatur am Pfarrhaus,, z.B. Schornstein „von Seiten der baupflichtigen Gemeinde“.
 
Am 8. September 1870 geht es bei den  notwendigen Reparaturen „um die Bebohlung des Schweinestalls“.
 
Am 6. August 1878: Pfarrer Adams beantragt notwendige Reparaturen am Pfarrhaus, „damit nicht für die baupflichtige Commune selber der größte Nachteil erwachsen müsste.“Amtmann Keiser von der politischen Gemeinde Freienohl, von der Commune, schickt den Antrag zurück, weil die Kirchengemeinde und nicht die politische Gemeinde für den Erhalt des Pfarrhauses zuständig ist. Am 14. August 1878 schreibt dagegen Pfarrer Adams, „dass da nicht die hiesige Kirche, sondern lediglich die hiesige politische Gemeinde (im Original weit auseinander geschrieben) die betreffende , ihr gegenüber völlig nachweisbare Verpflichtung obliegt, ich darauf bestehen muss, dass dem hiesigen Gemeinde-Vorstande, dessen älteren Mitgliedern das bezügliche Rechtsverhältnis hinlänglich bekannt ist...“ - Amtmann Keiser schreibt wieder dagegen. -Kulturkampf-Erscheinungen.
Dann steht da diese Akten-Notiz ohne Datum: Prozess der Kirchen-Gemeinde Freienohl  gegen die politische Gemeinde Freienohl wegen Unterhaltung der kirchlichen Gebäude: Titel II., Cap. 20., Nr. 22. Deren Inhalt wird hier nicht weiter verfolgt.
Pfarrer Adams stirbt – 67-jährig – am 11. August 1881 an „Gehirnentzündung“.
Im Prozess, - mit ausführlichem Schriftverkehr in dieser Akte 1149 -, kämpft die Schwester von Pfarrer Adams, Franziska Adams, in - inzwischen? - Düsseldorf wohnend, um 213,43 Mark (damals ein ganz anderer Wert als heutzutage)...
Im Laufe der nächsten Jahre klären sich die Zuständigkeiten; mal kann ein Reparatur-Antrag genehmigt, d.h. von der politischen Gemeinde bezahlt werden, mal nicht.
 
Am 3. September 1886 hat sich das Verhältnis wieder ziemlich geändert. Der Briefstil  zeigt das ganz deutlich: Pfarrer Falter schreibt an den Amtmann Enser: „Mein lieber Herr Amtmann! Haben Sie Dank für... Gegeben auf Sedan 1886.“ - Dieser Gruß am Briefschluss mag für heutiges Wissen und Gefühl ungewohnt erscheinen. Für Preußen hat Bismarck den Preußisch-französischen Krieg gegen Napoleon III. in Sedan, Frankreich gewonnen, 1870/71.
 
Am 14. März 1888: Pfarrer Falter schreibt der politischen Gemeinde-Vertretung: „Das bischöfliche Generalvikariat (in Paderborn) hat uns aufgrund der Erkenntnisse des Landgerichts Arnsberg und des Oberlandesgerichts in Hamm  vom April 1880 und Februar 1881 durch Verfügung (hier ausgelassen) angewiesen, der politischen Gemeinde-Vertretung mitzuteilen, dass wir dieselbe vor wie nach wegen aller Reparaturen an Pastorat und Küsterei in Anspruch nehmen und geeigneten Falles das Recht im Klagefall geltend machen sollen.“
 
Am 12. September 1889: Beschluss der (politischen) Gemeinde-Versammlung: „Dem Pfarrer Falter sollen 500 Mark im Rechnungsjahr 1889/90 zur Ausführung eines Anbaus an dem Pastoratsgebäude als Zuschuss gezahlt werden...Falls noch Arbeiten zur guten Ausstattung vergessen sein sollten, solche muss Falter ohne Entschädigung machen lassen.“   (Ende der Akte AA 1149)    
 
Heinrich Pasternak
2010, 2012; 5 Seiten