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Düring-Brunnen-Straße
Abschrift : Straßennamen in Freienohl: Franz Kroh, 1964
Nr. 16. Brunnenstraße: In der Brunnenstraße zwischen den Häusern Hardebusch und Hubert Becker befindet sich heute noch ein alter Brunnenbehälter, der früher als Feuerlöschteich benutzt wurde. Andere Löschteiche: der „Kletterpot“ am oberen Ende der Bergstraße und Mittelstraße, Haus Karl Geißler; der „Huckepot“: „Hinter den Höfen“, jetzt Haus K. Kordel. Der letzte große Brand war am 28. März 1893. Er entstand im Stall des Hauses Peetz, Krumme Straße. Trockenheit und Strohdächer begünstigten den Brand. 11 Häuser und 2 Scheunen wurden vernichtet. Brennendes Strohgeflecht, Speckseiten und Fleischstücke (vom Häuserboden) flogen zischend durch die Luft. Im Anschluss an diese Feuersbrunst wurde im August 1893 die Freiwillige Feuerwehr Freienohl gebildet.
Außer den Löschteichen gab es bei fast jedem Haus einen Brunnen, aus dem Wasser für den Haushalt geholt wurde. Als 1870/71 der Tunnel unter Freienohl gebaut wurde, versiegten viele Brunnen. Die Gemeinde beschwerte sich. Nach mehreren Prozessen ließ die Staatsregierung 1886 ein Pumpenhaus bei der Plasterbrücke anlegen (jetziges Wohnhaus Kaulmann, Ruhrufer) und eine erste Wasserleitung durch die Hauptstraße legen. 1889 erhielten auch die Nebenstraßen Wasserleitungen.
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Text Pasternak: Flur-Lage-Namen 1827
Brunnenstraße, früher (1934) Düringstraße. Dazu:
Aahsen im Loch: Durch die Brunnenstraße floss früher ein Siepen (Löschteich: Dürings-Brunnen, „Imme Düring“), unterhalb der Hauptstraße, in der „Verlängerung“ vom Alten Weg, - hier besteht noch etwas von der Alten Dorfstraße - , dann weiter zum Lohgerber Heinrich Pöttgen, Beiname Aahsen, (um 1850), darum Aahsen im Loch[P1] [P2] [P3] .
Schmidten-Ecke: darf zur Erinnerung am Anfang der Brunnenstraße nicht vergessen werden: die Familie Düring mit ihrer Schmiede, darum auf Freienohlerisch: Schmidten Ecke. -
Stichwort: Brunnen: früher hatte fast jedes Haus für seinen Haushalt einen „natürlichen“ Brunnen; Wasserleitungen gab es erst ab 1886, 1889.
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Akten-Nummern + Stichworte aus dem Archiv Freienohl im Stadtarchiv Meschede in Grevenstein:
A 2246: Straßen-Umbenennung: 1954 / 1955 / 1956
A 1651: Jahr 1934: Düringstraße
A 1673: um 1900: Karten: Straßen, Bewohner
A 985: Jahre 1905 / 1906: Kataster: Zeichnungen; Straßen, Bewohner
A 915: Lageplan
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„Protokollbücher“ der Gemeinde Freienohl; Abschrit + Kurz-Kommentar : „Feuerspritze und Brandeimer“ aus Groß-Kapitel: „Zusammenleben Freienohler“
Die im Stadtarchiv Meschede / Amtsarchiv Freienohl aktenkundigen Protokollbücher mit diesen Archiv-Nummern: 394, 395, 399, 400, 401, 402, 404, 407, 411, 412, 413, 414, 415, 416 (417 = Zweitschrift von 416). Abbruch der Textfassung der Gemeinde-Protokolle mit dem Ende des Ersten Weltkriegs 1918. Angefügt sind aus dem Pfarrarchiv Freienohl die Berichte über den Ersten Weltkrieg von Pfarrer Steimann und Pfarrer Gerwinn (mit Listen, Daten und Einzelheiten der Gefallenen).
Akten-Nummern und Daten-Zeitabschnitte: 394: 23.1.1844 – 27.6.1844; 395: 7.1844 – 9.12.1847; 399: 5.1.1848 – 28.12.1949; 401: 14.1.1850 – 20.1.1855; 402: 24.2.1855 – 30.12.1876; 404: 13.1.1877 – 22.12.1883; 407: 31.3.1884 – 30.8.1889; 411: 20.9.1889 – 29.3.1894; 412: 7.4.1894 – 15.4.1899; 413: 4.5.1899 – 19.1.1901; 414: 31.1.1901 – 8.9.1908; 415: 22.9.1908 – 30.6.1915; 416: 10.7.1917 – 5.1.1918.
Abschreib-Methode:
Zumeist wird abgeschrieben, wörtlich zitiert, manchmal auch stilistisch nur wenig verändert: „senkrecht“ geschrieben; kursiv: manchmal in Klammern ergänzt mit heutiger „Übersetzung“, oder mit der Bemerkung: „1 Wort nicht korrekt lesbar“ u.ä., von H.P.
Zur „Rechtschreibung“ von Nachnamen bei Nicht-Freienohlern (z.B. Förster), die ist beim selben Namen oft unterschiedlich.
Die durch die Jahre fortlaufenden Gemeinde-Versammlungen geben die Reihenfolge dieses Kapitels an. Am Anfang einer Sitzung werden der Vorsitzende (der Amtmann) und die anwesenden Gemeinde-Verordneten aufgeführt, ganz selten zitiert. Manchmal steht am Ende eines Tagesordnungspunktes - TOP - kursiv eine Anmerkung vom Abschreiber (H.P.). Die Anmerkung: etwa: „nicht aktenkundig“ bedeutet nur, der erwartete Mehr-Inhalt ist in dieser Akte der Protokollbücher nicht aktenkundig; er kann mit Hilfe des Findbuches in Extra-Akten gefunden werden, z.B. in Prozess-Akten.
Textfassung:
Feuerspritze und Brand-Eimer, Spritzenhaus, Nachtwächter gegen Feuer-Gefahr
Über die Tatsachen mit schönen Worten wird hier nicht geschrieben.
Die Tatsachen selber stehen hier kurz und bündig:
Sozialkompetenz Erster Klasse unserer Freienohler Feuerwehr schon mit Hilfe der Verwandtschaft!
Im Jahr 1486 haben Bürgermeister und Gemeinde-Verordnete beraten, beschlossen und bekannt gemacht durch Schellenruf: - hier wird nur dieser Punkt zitiert: „...Item off eyn für queme, sal wyff und man komen, dat sy nacht eder dage met emeren, kettelen, tüneren, to helpe to leschen...“ Wenn ein Feuer, ein Brand ausbricht, dann müssen Weib und Mann kommen mit Eimern, Kessel, Zuber, um helfen zu löschen.
1718 und so weiter:
„Tabak rauchen ist Brand-Gefahr“ mussten der Freienohler Bürgermeister und Pfarrer den Freienohlern „bekannt machen“ mit Hilfe der Erlasse vom Kurfürsten Joseph Clemens aus Bonn, aus der Polizei-Brand-Ordnung in Herzogtum Westfalen und den Verfügungen vom Landrat Freusberg in Arnsberg mit den Daten: 26. August 1718; 22. Juni 1730: 21. November 1776 und 13. Dezember 1776. 18 Seiten Abschriften aus dem Pfarrarchiv Freienohl P(fA 1). Die folgenden 4 Texte hinterlassen durchaus den Eindruck, dass die jeweiligen Verfasser immer auf die ältere Fassung zurückgegriffen haben. Freilich: nur etwas wird hier (in heutiger Rechtschreibung) zitiert:
„Die göttliche Hilfe ist freilich vor allem von jedem zu erbitten. Es wird aber auch erforderlich, dass der Mensch das Seinige nicht versäumt... Die Visitation der Schornsteine wird vorgeschrieben... Steinerne Schornsteine werden verordnet... Ein Kübel mit Wasser muss eingangs oder an der Tür stehen... Es soll keiner mit offenen Ampeln oder Lampen oder Lichtern in die Scheuern, auf den Balken, in die Ställe oder wo anders hingehen, wo Stroh vorkommt... Flachs und Hanf... Wo gefährliche, verderbliche Feuersbrünste gar ganze Städte und Dörfer in Asche gelegt wurden... Kein Schreiner soll Tabak rauchen, gefährlich wegen der Hobel-Späne... Tabak rauchen ist zu unterlassen (scheint hier auch ganz allgemein zu gelten, nein, doch nicht:)... Tabak rauchen, wo die Brand-Gefahr am geringsten ist... Tabak rauchen ist gefährlich...“
Im Jahr 1814 nicht für die ganz alte Pastorat
Auch das ganz alte Pfarrhaus war früher weiblichen Geschlechts: Parzelle 750, Twiete
In der Pfarr-Chronik berichtet Pfarrer Speckmann: „Am 21. Februar 1814, nachts zwischen 12 und 1 Uhr : in Schillings Haus Feuer ausgebrochen. Der Wind schleuderte es auf mein mit Stroh bedecktes Viehhaus und dadurch wurde das ganz Pastorat-Gebäude ein Raub der Flammen.“ - „Am 8. Mai 1815. Pastorat und Scheune (23. Mai) aufgerichtet.“
(Pfarr-Archiv B 3; Pfarrbuch S. 123)
Pater Amandus Antonius Speckmann OFMin, gebürtig aus Freckenhorst, bei den Franziskanern in Rüthen ausgetreten, Pfarrer in Freienohl von 1806 bis 1821, ließ sich dann nach Gesecke versetzen, er schreibt, weil Freienohl ihm zu arm war; gestorben 1822.
Schillings Haus: Jürgen Funke gnt. Schilling, Hufeberechtigter (kostenlos Weide berechtigter Eingesessener), 1813, Parzelle 723, Alte Haus-Nr. 2, Hauptstraße 6/8. - Das Viehhaus, danach die Scheune, stand ganz dicht an der alten Dorfstraße; das Pfarrhaus lag etwa 12 Meter zurück von der alten Dorfstraße. Die alte Dorfstraße verlief vor dem Haus von Höhmann gnt. Winkelmann, noch wahrnehmbar wegen der Haustür, die nicht an der Twiete lag, wie beim Alten Pfarrhaus.
Hier noch ergänzt: zum Neubau des Alten Pfarrhauses
Zitiert aus dem Band A 6 im Pfarrarchiv Freienohl:
„Extractus Protocolli des Großherzoglich Hessischen für das Herzogtum Westphalen angeordneten Kirchen- und Schul-Rats, d.d. Arnsberg, den 24. März 1814, ad Num. 530:
Die Erbauung eines neuen Pfarrhauses zu Freienohl.
Includatur hic numerus sub lege remissio ius an Großherzoglichen Landbaumeister Plassmann dahier mit dem Auftrag, um nach eingenommenen Local-Augenschein und nachdem er sich vorher mit dem Pfarrer und Ortsvorstand besprochen haben, vorab einen Bau-Riss und Baukosten-Voranschlag für die (!) erforderliche neue Pastorat-Gebäude aufzustellen und daher sobald als möglich einzuschicken. Man bemerke hierbei noch, dass bei den notorisch schlechten Vermögens-Umständen der Pfarrgemeinde auf die möglichste Kostenersparnis der Bedacht genommen werden müsste.“
„Extractus Protocolli des Großherzoglich Hessischen für das Herzogtum Westphalen angeordneten Kirchen- und Schul-Rats, d.d. Arnsberg, den 27. April 1815, ad Num. 766:
Vorstellung Bitte des Pfarrers Speckmann zu Freienohl die Erbauung eines neuen Pfarrhauses daselbst.
Ist dieser Nummerus Gr. Regierung dahier in freundschaftlicher Kommunication mit dem Ersuchen zuzustellen, die Anordnung gefällig (positiv gewichtet!) zu treffen, dass sowohl die Kirche als auch der Pfarrer von der in Frage stehenden Concurrenz zu den Kosten des neuen Pfarrhaus-Baus verschont bleiben, indem die Verbindlichkeit, das Pfarrhaus zu bauen, der Pfarrgemeinde aufliege und diese also auch die anfallenden Kosten allein tragen müsste.“
Wieder Protokoll-Auszug; mit neuem Datum: 5. Juni 1815, Nr. 886:
„Rescribatur dem Pfarrer Speckmann zu Freienohl. … dass bekannt gemacht werde, dass sowohl der Pfarrer als auch die Kirche (die Kirchen.Gemeinde) von dem Beitrag zu den Kosten des Pfarrhaus-Baus befreit bleiben solle.“
Aktenkundig ist nicht, wann mit dem Neubau begonnen worden ist.
Nach diesem Exkurs wieder zur Feuerspritze und so weiter:
Zusammengefasst: Unter einer Plane beim Haus einer Witwe mitten im Zentrum, da stand einmal unsere wohl erste Feuerspritze! Mit ein paar Brand-Eimern.
Ausführlicher: Einzelheiten, Namen, Jahreszahlen: Aktenkundiges aus dem Amtsarchiv im Amtshaus Freienohl: 394, 395, 396, 401.
Am 23. Februar 1844 aus der Gemeinderatssitzung mit Bürgermeister Alberts: Den Neubau eines Spritzen-Hauses hatte der frühere Gemeinderat am 28. September 1840 bereits „projektiert“, geplant. „Ein Spritzenhaus nebst Wachtstube und Arrest-Local ist ein strenges Bedürfnis. Diese Gebäude können aber neben dem vorhandenen zur Schule eingerichteten Rathaus gebaut werden, welches schon seit einer langen Reihe von Jahren zum Schulhaus benutzt wurde. Das Amtsbüro kann sich wie bisher in einem Privathaus befinden.“ - Das Alte Rathaus stand zwischen - 2010 – Volksbank und Alte Schule, St. Nikolaus-Straße; siehe Kapitel: Netzwerk Schule.
Zu Feuerlösch-Gerätschaften gehören auch die Feuer-Teiche, Feuer-Lösch-Brunnen. Die Akten-Befunde aus diesen Jahren sind hier mit eingebracht. Hier nur aufgelistet: Kletterpott, Huckepott (Froschteich), Imme Düring. Entfaltung: www.freienohler.de !
Am 13. Juni 1844: Die Gemeinde-Versammlung beantragt die Anfertigung eines Feuerteichs, den sogenannten Kletterpott. Baumeister Franz Göckeler hat einen Kostenanschlag erstellt. Der Auftrag soll baldmöglichst wenigst bietend verdungen werden (wer am preiswertesten, am billigsten arbeitet, erhält den Auftrag).
Am 9. Juli 1844: Die Gemeinde-Versammlung beschloss, dass der Transport der Löschgeräte bei einem auswärtigen Brand wenigst fordernd zu verdingen ist.
Am 19. August 1844: TOP 17: Vom Zimmerer-Meister Heinrich Sahse informiert beschloss die Gemeinde-Versammlung die Einzäunung und Abdeckung des Feuerteichs am Kletterpott. - Wohl zum Schutz für spielende Kinder.
Wachtstube, Nachtwächter,Wächtergeld gehören auch hierher!
An 5. Mai 1845: Das Wächter-Geld wird von jedem Bürger mit 4 Silbergroschen, von jedem Beilieger (Mieter) mit 2 Silbergroschen erhoben. Und: „Die Gemeinde behalte den Überschuss für etwaige Defizite.“
Am Schluss ist protokolliert: „Diese Einrichtung beruhe auf uralter Observanz.“ Heutzutage sagt man: „Herkunft bleibt Zukunft!“
Am 27. Oktober 1845: TOP 95: Besoldung des Spritzenmeisters Franz Caspar Düring hier. Wurde auf die Eingabe des... (1 Wort nicht korrekt lesbar, wahrscheinlich: Supplicanten: Bittstellers) vom 20. Juli beschlossen, demselben vom 1. Januar an ein Gehalt von jährlich 2 1/3 RT aus der Gemeindekasse zu bewilligen, jedoch bemerkt (festgehalten, darauf aufmerksam gemacht), dass derselbe (demselben) die Bedingung gestellt werden müsse, außer der gehörigen (?) ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) und der kleinen Spritze, in Abwesenheit des Spritzenmeisters Sahse bei irgend (einem) ausbrechenden Brand auch dessen Stelle bei der zweiten größeren Spritze zu versehen. - Franz Caspar Düring, Grobschmied, Alte Haus-Nr. 109, zunächst Düringstraße, dann Brunnenstraße genannt; im Jahr 2008 Nr. 5, Familie Düring.
Am 26. Oktober 1847: TOP 246: Der Antrag des Nachtwächters Franz Schmitz (67 J.), aus seinem Dienst als Nachtwächter entlassen zu werden, und weil er denselben gegen die jetzige Besoldung nicht mehr wahrnehmen könne, wurde angenommen und es wurde beschlossen, den zweiten Nachtwächter Krick auf die Stelle des ersten Nachtwächters zu übertragen, ihm wurde nun eine jährliche Besoldung von 25 Taler übertragen.
TOP 249, 250: Bauarbeiten gab es „von der oberen Ecke des neuen Feuerteichs bis an die Ecke der Mauer des Ferdinand Leinewebers, auf der hintersten Straße, an der vordersten Straße.“ - Ferdinand Leineweber: Alte Haus-Nr. 89; hinterste Straße = Echteste Straße = Ende der Krumme Straße hin zur Bergstraße; vorderste Straße = Bergstraße = erste Straße. Gemeinter Feuerteich = Kletterpott.
TOP 252: Zum Spritzenhaus und Polizei-Gefängnis (in den Akten dieser Jahre zumeist: Arrest-Local genannt) kann das Wohnhaus der Eheleute Fritz Ernst Spies, Alte Haus-Nr. 101a gekauft werden. Die Lage des Hauses ist dafür sehr geeignet. Der Gemeinde-Verordnete Heinrich Sahse wird beauftragt, sich darum zu kümmern, „sobald der gerichtliche Verkauf stattfinden wird“.
Am 26. April 1848: TOP 61: Das Wacht-Local für die Nachtwache, den Raum will Franz Schmitz nicht mehr hergeben.Vielleicht aus Altersgründen, 69 J., vielleicht aus Platzgründen: kleines Haus, vielleicht wegen fehlender Nacht-Stille für seine Familie: er selbst ist Witwer, Sohn Fritz, Maurer, 29 J., Tochter Gertrud, 32 J., Sohn Kaspar, Tagelöhner, 25 J.
Der Amtmann lässt die Wache von 4 auf 6 Mann erhöhen. Das neue Wachtlocal gibt der Wirt Bernard Becker, eine Gaststube. - Alte Haus-Nr. 83, Parzelle 876, Mittelstraße / St. Nikolaus-Straße.
Am 28. Juli 1849: TOP 81: „Die Wege-Anlage an der oberen Ecke des Feuerteichs am Kletterpott bis zur Ecke der Mauer des Leineweber wird aus der Gemeinde-Kasse bezahlt.“
TOP 86: „Der Antrag des Ferdinand Becker vom 19. Juli, die Überlassung eines Platzes auf seinem Hof zum Feuerteich gegen Überweisung des Gemeindegrundes längs eines Gartens an der östlichen Straße (Bergstraße) betreffend, wurde nicht genehmigt.“ - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
„Im September (1849, der Tag ist nicht aktenkundig) ist die hiesige Feuerspritze mittels 3 Pferde nach dem brennenden Haus des Cordel bei der Giesmecke geschafft worden, Heinrich Flinkerbusch mit 2 Pferden (gnt. Solmert, Krämer, Lohgerber, Ackersmann, 56 J.) und Ferdinand Feldmann mit 1 Pferd (Schreiner, 47 J.). Kaspar Kaulmann (Polizeidiener, 55J.) hat mit geholfen. Alle werden dafür bezahlt aus der Gemeinde-Kasse: Flinkerbusch mit 20 Silbergroschen, Feldmann mit und Kaulmann mit je 10 Silbergroschen.“
Am 5. Oktober 1849: TOP 121: „Der Spritzen-Macher Tillmann aus Arnsberg hat die kleine Feuer-Spritze repariert für 11 Taler, 8 Silbergroschen, 3 Pfennige.“
Am 14. Januar 1850 im Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung: „Als schicklichster (Superlativ!) Platz zur Errichtung des Spitzenhauses wurde die nächste dem Rathaus gelegene Ecke des alten Kirchhofes erachtet.“ - Das ist die Stelle, auf der kurz darauf die Alte Schule errichtet wurde. Dahin kam dann das Spritzenhaus, unter die Remise, unter das Schrägdach der Alten Schule mit der „Einfahrt – Ausfahrt“ an der St. Nikolaus-Straße.
TOP 4: Unter Aufhebung des für unzweckmäßig zu erachtenden Beschlusses vom 9. Juli 1844 wurde wegen des Transportes der Feuerspritzen und überhaupt der Löschgerätschaften zu der Brandstelle folgendes beschlossen: 1. Nach den Häusern der hiesigen Gemeinde brauche mit Ausschluss des Cordel´schen Hauses in der Giesmecke und des Bauerdick´schen Hauses bei Wildshauen die Feuerlöschgeräte nicht mit Pferde geschafft zu werden, können vielmehr durch Leute dahin gezogen werden. Für das Hinschaffen der Feuerlösch-Gerätschaften nach Häusern dieser Gemeinde, außer der eben erwähnten Häuser, soll daher keine Vergütung aus der Gemeindekasse geliefert werden. - 2. Für das Hinschaffen der Feuerspritze mit den dazu gehörigen Eimern zu der Brandstätte a) wenn diese in der nächstbelegenen Ortschaft stattfindet, , nämlich Bockum, Olpe, Oeventrop, und die Häuser des Bauerdick in Brumlingsen bei Wildshausen und Cordel bei der Giesmecke, für jedes davor zu spannende Pferd 10 Silbergroschen; b) nach weiter jedoch nicht über eine Stunde entlegenen Ortschaften pro Pferd: 20 Silbergroschen; c) nach Ortschaften, die weiter als eine Stunde von hier entlegen sind pro Pferd: 1 Taler. - 3. Für das Zurückbringen der Feuerspritze soll die Hälfte der vorher stehenden Beträge gezahlt werden. Jeder Pferde haltende Eingesessene ist verpflichtet, die Brandspritze vorzuspannen und diese zur Brandstätte zu schaffen und der Anordnung eines jeden Polizeidieners und Gemeindebeamten sowie auch der Spritzenmeister Folge zu leisten, welche die Pferde dort requirieren (auswählen, bestimmen), wo sie diese am nächsten antreffen. - 4. Der Witwe Vogt soll für das Aufbewahren der großen Feuerspritze nebst der dazugehörigen Eimer, ferner weitere zwar 8 alte Eimer bewilligt bleiben. Es soll ihr aber auch die Aufbewahrung der kleinen Feuerspritze zur Pflicht gemacht werden, wofür ihr zwei Taler zugesetzt, für die Aufbewahrung beider Spritzen alo zehn Taler jährlich vom 1. November vorigen Jahres anfänglich gezahlt werden sollen. Möchte die Witwe Vogt auf diese Bedingungen, die jedoch nur bis zu der Zeit gehen, bis die Gemeinde ein eigenes Spritzenhaus gebaut haben wird, nicht eingehen, so soll ein anderes Local zur Aufbewahrung beider Spritzen gegen die voran gegebene Vergütung ausgemittelt werden. - 5. Zu der kleinen hiesigen Spritze, welche auf einem Schlitten steht, soll ein Wagen gemacht werden. Diese Arbeit, der dem vom Werkverständigen Heinrich Sahse unterm 18. September v.J. zum Betrag von 17 T 22 Gr aufgestellten Kostenanschlag zu Grunde zu legen ist, soll baldmöglichst wenigstfordernd verdungen und in den Bedingungen die Beendigung der Arbeit möglich rasch bestimmt werden. Auch sollen beide Spritzen mit einem Überzug versehen w erden. Dem Spritzenmeister Heinrich Sahse soll die Ausführung in Abrechnung übergeben werden. - 6, Es soll phne weiteren Verzug ein Spritzenhaus zur Aufhebung der beiden Gemeinde-Spritzen errichtet werden. Woran zugleich eine Verdachung zur Aufhebung der Brandleitern zu bringen ist. Der Werkverständige Sahse soll mit der Anfertigung des Kostenanschlags beauftragt werden. Als schicklicher Platz zur Errichtung des Spritzenhauses wurde die nächste dem Rathaus belegene Ecke des alten Kirchhofs erachtet. - Damit könnte die Stelle der noch nicht vorhandenen Alten Schule gemeint sein (siehe Extra-Kapitel: Netzwerk Schule). - Eine weitere Zwischen-Information: für das Jahr 1864 (also 14 Jahre später!) ist aktenkundig (AA 2168): 166 Wohnhäuser, 58 Ställe; 1 Pferd unter 3 Jahre, 9 Pferde zwischen 3 bis 10 Jahre, 19 Pferde über 10 Jahre. - Zur Witwe Vogt! Warum wird ihr, der Witwe, die Feuerspritze anvertraut? Ausdrückliche Gründe sind nicht aktenkundig. Aber Akten-Ausschnitte lassen auf sinnvolle Einfälle kommen! Aus der Einwohnerliste vom 3. Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 57 a: 1: Christina Vogt geb. Knickenberg, Witwe, Ackerin, 59 J.; 2: Franz, Sohn zu 1, Ackersmann, 30 J.; 3: Elisabeth, Tochter zu 1, 26 J.; Karoline, Tochter zu 1, 19 J.; Johann, Sohn zu 1, Schreinerlehrling, 18 J.; Friedrich, Sohn zu 1, Schneiderlehrling, 16 J. - Aus dem Trauungs-Register: Heirat am 16.02.1819 Johann Heinrich Vogt gnt. Tinschneider mit Maria Christina Anna geb. Knickenberg. Aus dem Sterbe-Register: 14.12.1844: Joh. Heinrich Vogt, ,60 J., hinterlässt 5 minderjährige Kinder (1844). - Sagen lässt sich schon: eine Familie, die anpacken kann! Doch aufschlussreich ist die Alte Haus-Nr. 57 a (a steht für Eingesessene, auch für Vermieter), Parzelle 787 und 788: das ist die große Ecke: Am Hügel / Hauptstraße, da wo einst ein großer Bauernhof war und später – 2008 - diese 3 Häuser stehen: Modegeschäft Blessenohl, Optik Wendt und die Eisdiele. Mitten im Dorf. Der beste Platz für die Feuerspritze! Und 4 junge Leute, die gewiss mit anpacken, wenn´s brennt!
TOP 5: Passt inhaltlich noch zu TOP 4: Dem Johann Trompetter sollen für das durch ihn am 18. Juni 1844 Hin- und Zurück-Schaffen der Feuerspritze nach Berge die von ihm dafür liquidierten 1 T 20 Gr aus der Gemeindekasse bezahlt werden. - Im September (1849, der Tag ist nicht aktenkundig) ist die hiesige Feuerspritze mittels 3 Pferde nach dem brennenden Haus des Cordel bei der Giesmecke geschafft worden, und der Caspar Cohsmann hat dieselben mittels 2 Pferde von dort wieder hierher zurück gebracht. Zu dem Hinschaffen hat der Feuerspritze hat der Heinrich Flinkerbusch 2 Pferde (gnt. Schwert, Krämer, Lohgerber, Ackersmann, 56 J.) und Ferdinand Feldmann 1 Pferd vorgespannt (Schreiner, 47 J.). Kaspar Kaulmann (Polizeidiener, 55J.) hat mit geholfen. Es sollen daher in Gemäßheit des heutigen Beschlusses dem Heinrich Flinkerbusch 20 Silbergroschen, Ferdinand Feldmann, Caspar Cohsmann und Kaulmann je 10 Silbergroschen.aus der Gemeindekasse gezahlt werden. - Die Altersangaben sind aktenkundig in der Einwohnerliste Dezember 1849.
TOP 7: Da nach der Anzeige der Feuerschau-Kommission in der hiesigen Küsterei der Feuereimer fehlt und das Haus auch nicht mit der Bütte versehen ist, so soll der Schreinermeister Heinrich Sahse beauftragt werden, die fehlende Hauhacke auf Rechnung anzubringen. Dahingegen aber wurde das Vorhandensein eines Feuereimers in der Küsterei nicht für notwendig erachtet, ebenso wenig eines Feuerhakens, weil beim Ausbruch eines Brandes der Küster sich mit dem Läuten zu beschäftigen hat, also niemand vorhanden ist, die Feuergerätschaften zur Brandstelle beschaffen kann.
Am 28. Oktober 1850 beschloss die Gemeinde-Versammlung nach dem vom Maurer-Meister Franz Göckeler entworfenen Projekt mit dem Neubau des Schulhauses zu beginnen. Im Finanzplan wird u.a. beim Verkauf des alten Schulhauses (des Alten Rathauses) wahrscheinlich der Betrag von 220 Talern erzielt...Mit dem Bau des Schulhauses nach dem Projekt wird zugleich die Genehmigung: a) für den Raum für die Wohnung der Lehrerin Fräulein Antonette Bause, b) für die Spritzen-Remise, c) für das Aufheben der Feuer-Leitern und d) das Arrest-Local erlangt. Die Maße sind angegeben: Steinfachwerk, Schiefer bedeckt; 33 Fuß lang (10,56 m),37 Fuß breit (11,84 m), 24 Fuß hoch (7,68 m); zweistöckig. Die Maße der Schulräume: Knabenschule: Fläche: 736 Quadrat-Fuß = 66,5 m², Höhe 10 ½ Fuß (3,35 m); Mädchenschule.
Am 18. Oktober 1851, TOP 321: Auf den Antrag des Schmiedes Bernard Schwefer hier vom 14.6. d.J. um Vergütung der bei der Ausführung der unterm 29.1. d.J. an hiesiger Feuerspritze übernommenen Schmiede-Arbeit ausgeführten Mehrarbeit beschloss die Versammlung, die dem Schwefer dafür noch zukommenden 1 T 16 Gr 4 Pf aus hiesiger Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849: Alte Haus-Nr. 122 a, Brunnen Straße 1, Schmitten Ecke: Bernard Schwefer, Hufschmied, Grobschmied, LA 33; Ehefrau Dorothea geb. Trompetter, LA 24; Sohn Johann, LA 3; Tochter Christine, LA 1.
Am 2. Dezember 1851: TOP 339: Auf den Antrag des Friedrich Schwefer vom 14. (?) November d.J. um Bewilligung einer Miete wegen Aufbewahrens der Gemeinde-Feuer-Leitern ad 1 Taler wurde beschlossen, dem Schwefer pro 1851 an Miete dafür den bisher dafür gezahlten Betrag ad 15 Taler aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 22. November 1852: TOP 194: Die bei der jetzt erfolgten Einrichtung eines Spritzenhauses die beiden Leinen-Überzüge, womit die beiden Spritzen bisher zugedeckt wurden, unnötig geworden sind, so sollen dieselben nunmehr einzeln öffentlich verkauft werden.
Bei Feuer-Alarm sind die beiden Großen von Witwe Vogt bestimmt die ersten an der Feuerspritze unter der Remise der - damals – neuen Schule. Ihre alte Schule war ja das Rathaus, zwischen Volksbank und Alte Schule, abgebrochen, eingeebnet. Platz genug zum Ausfahren für noch mehr junge Feuerwehr-Männer unter den Kommandos ihrer Spritzen-Meister!
Am 13. April 1853, TOP 57: Die Gemeinde-Versammlung beschließt: Für die Reparatur der kleinen Feuerspritze und in der Knabenschule (im Klassenzimmer) wird Franz Kaspar Düring aus der Gemeinde-Kasse bezahlt. - Einwohnerliste 1849: Franz Kaspar Düring, Hufschmied, Grobschmied, 51 J.,Ehefrau Marianne geb. Trompetter und 6 Kinder; Alte Haus-Nr. 109. Neue Haus-Nr. 5: Brunnenstraße; Schmitten-Ecke.
Am 16. Dezember 1853 :TOP 122: Der Versammlung die Anzeige des Polizeidieners Kaspar Kaulmann für die Instandsetzung der beiden hiesigen Feuerteiche betreffend, vorgelegt, beschloss, an die genannten Teiche keine Eimer wieder anfertigen zu lassen, indem die Gemeinde solche bei ausbrechendem Brand doch nicht benutzen könne, vielmehr nur von den in der Nähe des Brunnens wohnenden Eingesessenen benötigt werde. Diesen Eingesessenen solle zwar die fernere Benutzung des Brunnens gestattet werden, ihnen aber auch überlassen bleiben, sich Mittel zu beschaffen, auf welche Art sie das Wasser schöpfen wollen. Die Einfriedigung des Brunnens sowie der Deckel desselben sollen in Tagelohn auf Kosten der Gemeinde durch Heinrich Sahse repariert und die an den Brunnen befindlichen Ketten zum Vorteil der Gemeinde öffentlich verkauft werden.
- Gemeint sind der Kletterpott und der Huckepott. Welcher im Text genau gemeint ist, ist nicht aktenkundig. Den Feuer-Lösch-Teich „Imme Düring“ (Brunnen Straße) gab es noch nicht.
Am 16. Januar 1854, TOP 9: Auf die Anzeige des Polizeidieners Kaulmann vom 4. d.M. beschloss der Gemeinde-Rat, den hiesigen Notbrunnen Kletterpott sobald reinigen zu lassen, als sich dazu eine günsrige Gelegenheit findet. Die Arbeit soll in Tagelohn ausgeführt werden. - Einzelheiten, Gründe gerade jetzt im Januar sind nicht aktenkundig,
Am 13. März 1854: TOP 27: Zum öffentlichen Verkauf werden angeboten die 2 Brunnen-Rollen nebst Ketten.
Am 16. Juni 1854: TOP 35: Die Versammlung mit den gepflogenen Verhandlungen über den Verkauf der Wellen nebst Ketten von dem Gemeindebrunnen bei K. Düring und dem sogen. Kletterpott bekannt gemacht, genehmigte, dass davon (1.) die Welle von dem Kletterpott dem Heinrich Sasse für 25 Sgr; (2.) die Kette davon 13 ¾ ..,(?) schwer demselben für 1 T 5Sgr; zusammen 2 Taler; (3.) die Welle vor dem Teich bei Düring dem Kaspar Leineweber zu dem abgegebenen Gebote von 15 Sgr und (4.) die Kette davon 2 ¾ ...(?) schwer demselben für die gebotenen 2 Sgr 4 Pf pro ...(?). also zusammen 6 Sgr 5 Pf zu belassen und die Gemeindekasse hierselbst mit Erhebung dieser zusammen 2 T 21 Sgr 5 Pf zu beauftragen. Der anwesende Heinrich Sasse akzeptierte das Anerbieten der Versammlung hinsichtlich des Ankaufs der Welle und Kette ad 1. und 2. - Kaspar Leineweber, Ackersmann, 63 J., Alte Haus-Nr. 13, Parzelle 710 (Bergstr. 12). - Heinrich Sahse, Schreinermeister, Gemeinde-Verordneter, 54 J., Alte Haus-Nr. 23, Parzelle 915 (Bergstr. 19).
TOP 37: Der Versammlung der Kostenanschlag des Heinrich Sasse hier über die Instandsetzung des Feuerteichs Kletterpott und des Weges bei demselben vorgelegt, beschloss, die fragliche Arbeit sofort im ganzen öffentlich verdingen zu lassen. Bei Abhaltung des Verdinges sei den Unternehmern zur Pflicht zu machen, vor dem Verbrauch der Steine und des Sandes solche erst von dem Bürgermeister messen und abnehmen zu lassen und diesem daher nach geschehener Ablieferung der Materialien Anzeige zu machen.
Am 31. Juli 1854: TOP 84: Der Versammlung die Verhandlung über den am 28. v.M. abgehaltenen Verding am Wege des sogen. Kletterpott vorgelegt, beschloss, jenen Verding nicht zu genehmigen, vielmehr die Arbeiten zwischen dem Letztbietenden Kaspar Cohsmann und dem Nachbietenden Kaspar Neise Jun. von neuem zum Verding auszusetzen, das Resultat der Versammlung wieder vorzulegen.
Am 8. September 1854 informiert Caspar Cohsmann den Gemeinde-Rat: Notwendig ist die Instandsetzung der Mittleren Straße bei dem Feuerlöschteich Kletterpott; wird genehmigt.
Am 23. Oktober 1854
TOP 110: Der Antrag des Caspar Cohsmann von hier vom 16. d.M. auf Überlassung von Steinen behufs Anfertigung des Weges beim sogen. Kletterpott wurde vorgelegt und beschlossen, den Cohsmann diese ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abzuweisen, ihm vielmehr zu überlassen, die erforderlichen Steine an der Ruhr zu gewinnen.
TOP 112: Vom Vorsitzenden wurde zur Sprache gebracht, dass sich der Weg zum sogen. Huckepott in einen für Menschen und Vieh kaum zu passierenden Zustand befindet. Der Gemeinde-Rat beschloss hierauf, zuvörderst sich von dem Zustand des fraglichen Weges zu überzeugen und übernahm das Mitglied Fritz Schwefer die desfallsige Local-Beischtigung, eventuell wollte derselbe (einen) Kostenanschlag zur Vornahme von Ausbesserung des Weges vorlegen. - Hucke = Frosch; Auf dem Mühlenberg 26, Haus von Karl-Heinz Kordel.
Am 30. November 1855, TOP 91: Die Erklärung des Spritzenmeisters Heinrich Sahse vom 1. d.M., worauf er seinen seitherigen Posten als Spritzenmeister vom 1. September d.J. dem Maurer Friedrich Göckeler hier übertragen habe, wurde der Versammlung vorgelegt und erklärte sich diese damit einverstanden.
Am 11. August 1856, TOP 148: Die Rechnung des Mechanikers Siltemann zu Arnsberg vom 18. Juni d.J. über die Anlieferung mehrerer Spritzen-Schäuche für den Betrag von 24 RT 28 Sgr 6 Pf wurde zur Zahlung auf die hiesige Gemeinde-Kasse übernommen. - Wohl erstes Mal aktenkundig: Schläuche für die Feuerspritze.
Am 12. Februar 1857, TOP 508: Wurde auf den Antrag des Johann Rocholl vom 12. d.M. beschlossen, demselben auf Kosten der Gemeinde einen neuen Feuer-Eimer anschaffen zu lassen. - Die Hintergründe sind hier nicht aktenkundig.
Am 25. Mai 1857, TOP 527: Wurde auf Vortrag beschlossen, durch den Schmied Franz Caspar Düring 6 starke Feuer-Haken für die hiesige Gemeinde anfertigen zu lassen; und den Oberförster Harbert zu dem Ende um Anweisung von 6 dazu gestandene Eichen von ...(Lücke) Fuß Länge zu ersuchen. - Franz Caspar Düring, 1857 LA 59 J., verheir. Marianne geb. Trompetter, 1857 LA 41 J.; Alte Haus-Nr. 109, Brunnenstr. 3 - 5; Schmitten-Ecke, Schmitten = Schmied.
Am 26. Juni 1857, TOP 535: Wurde das Nachrevisionsattest des Maurermeisters Göckeler vom 13. d.M. über die von dem Caspar Kohsmann am sogen. Kletterpott hierselbst ausgeführten Pflasterarbeiten vorgelegt und auf Grund desselben beschlossen, dem Kohsmann nunmehr die Revisionssumme mit 11 RT 10 Sgr 10 Pf, sowie für die von ihm bewirkte Abfangung des Quellenflusses oberhalb des Teiches die Anschlagssumme von 3 RT aus der Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 10. Oktober 1857, TOP 567: Wurde auf Vortrag beschlossen, den hiesigen Feuerteich Kletterpott Tagelohn weise reinigen zu lassen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 26. Mai 1858 : TOP 607: Wurde der Antrag des Vorstehers Holzapfel zu Oeventrop um Bereitung einer Prämie für die Anfahrt der Dinscheder Feuerspritze bei dem am 30. April v.M. hier stattgehabten Brand vorgelegt und beschlossen, dem Holzapfel mit Rücksicht darauf dass er unter den obwaltenden Umständen bei der Provinzial-Feuer-Sozietät keine Prämie beantragen könne, für die beabsichtigte gehaltene Hilfeleistung eine Vergütung von 2 RT durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen.
Am 11. Februar 1859, TOP 655: Der Versammlung wurde die von den Feuer-Sozietät-Taxatoren Göckeler und Sahse eingereichte Liquidations-Gebühren für Abschätzung des rohen Holzwertes aus verschiedenen bauholzberechtigten Wohnhäusern der hiesigen Gemeinde, deren Brandversicherung im Laufe des Jahres 1858 zu erhöhten Summen bei der Provinzial-Feuer-Sozietät-Direktion beantragt wurden, vorgelegt und beschlossen, jedem der Taxatoren den Betrag von 1 RT 12 Sgr 6 Pf zahlen zu lassen.
Am 20. Juli 1860, TOP 755: Wurde für den Transport der hiesigen großen Feuerspritze zu den am 31. Mai und 17. Juni zu Herblinghausen stattgehabten Bränden den Eigentümern der dazu benutzten Pferde (zu Folge früheren Beschlusses) pro Meile 20 Sgr aufs Pferd, also – da die fragliche Entfernung gerade zu 1 Meile angenommen wird – (a) dem Fritz Ernst Kerstholt hierselbst 2 RT 20 Sgr; (b) dem Heinrich Flinkerbusch 20 Sgr; (c) dem Johann Lichte 20 Sgr; (d) dem Arnold Geihsler 20 Sgr; (e) dem Bernard Becker 20 Sgr; in Summa: 5 Reichstaler, 10 Silbergroschen aus hiesiger Gemeindekasse als Vergütung bewilligt. - TOP 756: Die Rechnung … des Anton Geihsler über Instandsetzung der hiesigen Spritzen-Schläuche mit 2 RT 2 Sgr wurde auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
Am 12. Juni 1863
TOP 913: Wurde vom Vorsitzenden der durch Maurermeister Göckeler im Auftrag der Gemeinde-Versammlung gefertigte Kosten-Anschlag über Anlage eines neuen gewölbten Feuerteiches in hiesiger Gemeinde in Stelle des als unbrauchbar verschütteten sogen. Düringes vorgelegt. Die Versammlung prüfte denselben, erklärte sich mit dem darin enthaltenen einzelnen Positionen einverstanden und beschloss, die projektierte Anlage baldigst öffentlich an den Mindestfordernden in Verding zu geben und zwar einzeln je nach den Abteilungen des Anschlags. Sodann wurden die Gebühren für Anfertigung des Anschlags und der dazu gehörigen Zeichnung im Betrag von 2 RT 15 Sgr, welche dem Unternehmer zur Last gelegt werden sollen, zur Vorschuss weisen Zahlung auf die Gemeindekasse übernommen und rücksichtlich des sich auf 204 RT 23 Sgr 1 Pf belaufenden Kostenpunktes beschlossen, zu dessen Bestreitung diejenigen 204 RT 18 Sgr 10 Pf zu verwenden, welche der hiesigen Gemeindekasse seitens des Ober-Vormundschaftlichen Gerichts zu Arnsberg auf die für die Minormanen (?) Johann Vohs hierselbst verauslagten Verpflegungs- und Bekleidungskosten (?) jüngsthin (?) erstattet worden sind, sodass sich auf diese Weise die beschlossene außernotathmäßige Ausgabe durch eine außernotathmäßige Einnahme zum Austrag bringt. Endlich wurde der Vorsitzende autorisiert, dem Schreiner Anton Stirnberg hierselbst auf die demselben nach der Versammlung vom 12. v.M. kompetierende (?) Entschädigung für die von seinem Garten zur fraglichen Anlage abgetretenen Grundfläche den Betrag von 12 ½ RT, - die für 2 ½ Ruten ad 5 RT -, zur Zahlung anzuweisen. - Manche Formulierungen sind dem Abschreiber unverständlich. - Brunnenstraße = vorher Dürings-Straße. Siehe auch zur Brunnenstraße: freienohler.de : Geschichte : hier mit Bildern.
Am 18. Juni 1863, TOP 918: Die Versammlung nahm Einsicht von dem Protokoll über den ...(1 Wort nicht korrekt lesbar) abgehaltenen Verding der Anlage eines neuen offenen Feuerteichs für hiesige Gemeinde in dem Garten des Anton Stirnberg und beschloss nach eingehender Beratung mit Rücksicht darauf, dass die Anschaffungs-Summe ad 204 RT 23 Sgr 1 Pf , die auf 197 RT 40 Sgr 6 Pf heruntergeboten und von einem nochmaligen Verding voraussichtlich kein günstigeres Resultat zu erwarten sei, den fraglichen Verding in allen Teilen zu genehmigen. Die bei der Versammlung aufgetauchten Zweifel, ob nicht die Ausführung der genannten Anlage bei der Erheblichkeit des Kostenpunktes und den gegenwärtigen sehr gedrückten Verhältnissen noch einstweilen auszusetzen sei, wurde durch die Berücksichtigung des Umstandes beseitigt, dass der vorhandene alte Feuerteich gänzlich unbrauchbar geworden und deshalb im Falle vorkommender Feuergefahr durch den Mangel eines entsprechenden Feuerteichs ein unberechenbarer Nachteil zu befürchten sei. - Im Jahr 1871 wohnt Anton Stirnberg, Alte Haus-Nr. 57, Parzelle 788, also an der Ecke Hauptstraße / Am Hügel, Modehaus Blessenohl. im Jahr 2010.
Gemeinde-Versammlung am 29. September 1863, TOP 930: Nachdem die Versammlung an Ort und Stelle die nunmehr Anlage die hiesigen sogenannten Dürings-Feuerteichs in Augenschein genommen und dieselbe in allen Punkten als anschlagsmäßig erachtet hatte, wurde nach Durchsicht der von den Unternehmern eingereichten Rechnungen und nach Prüfung derselben gegen die Verdings-Verhandlung beschlossen, nach benannten Unternehmern folgende Beträge durch die Gemeindekasse zahlen zu lassen, nämlich (a) dem Maurermeister Göckeler für die Erd- und Maurer-Arbeit nebst Kalk-Lieferung, welche derselbe zu überhaupt 130 RT 9 Sgr 6 Pf übernommen hat. Es treten hinzu für Mehrarbeiten 27 RT 23 Sgr 7 Pf. Von diesen zusammen 158 RT 3 Sgr 1 Pf gehen als die abschläglich erhaltenen 50 RT Rest 108 RT 3 Sgr 1 Pf. (b) Dem Johann Siepe, womit bereits um 31 Sgr abgerechnet wurden, für als Mehrarbeit gewonnenen 2 8/9 Schacht-Ruten Steine: 5 RT 5 Sgr 2 Pf; (c) dem Heinrich Petz (Peetz) für die Anfuhr von 17 2/9 Schacht-Ruten und 2 8/9 Schacht-Ruten, also überhaupt 20 1/9 Schacht-Ruten Steine: 13 RT 8 Sgr; (d) dem Philipp Trompetter für Anlieferung von 670 ½ Kubik-Fuß Mauer-Sand und 1 Schacht-Rute Lehm – sowie für das genannte 78 Kubik-Fuß Sand als Mehrarbeit - : 13 RT 15 Sgr und 1 RT 17 Sgr = 15 RT 2 Sgr; (e) dem Adolph Düring hierselbst für Lieferung von 2 Hacken nebst Schluss-Krampen: 1 RT 10 Sgr; (f) dem Arnold Feldmann (Knecht des August Lichte hierselbst) zur Anfuhr von 4 Schacht-Ruten von Olpe: 5 RT 12 Sgr 6 Pf; (g) dem Johann Vogt Tagelohn für Steine-Anfuhr: 2 RT 10 Sgr. Zusammen 152 RT 20 Sgr 9 Pf.
Gemeindeversammlung am 20. November 1863, TOP 937: Wurde auf Vortrag beschlossen, aus Veranlassung des am 1. d.M. im Forst-Distrikt Krähenberg des hiesigen Communal-Waldes stattgehabten Waldbrandes folgende Renumeration durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen, nämlich (a) dem Ludwig Geihsler hierselbst, (b) dem August Geihsler hierselbst und (c) Kaspar Becker für Wache halten auf der Brandstätte am Abend des fraglichen Tages zu je 7 ½ Sgr; (d) dem Eugen Tillmann gnt. Becker in Dinschede für den Transport der Feuerspritze nach der Brandstätte von Dinschede aus und für deren Zurückbeförderung 1 RT.
Gemeinde-Protokoll vom 30.8.1864, TOP 999: Wurde nach Vorlegung einer Beschreibung der von der Fabrik Bolle u. Comp. in Berlin hergestellten und höheren Orts so sehr empfohlene Hand-Feuerspritze, welche als letztere beim Entstehen von Bränden Vorzügliches zu leisten geeignet sein soll, von der Versammlung beschlossen, wie sie sich im Interesse des Gemeindewohls und für Anschaffung der erwähnten Spritze seitens der Gemeinde aussprechen und behufs dessen den Vorsitzenden um Veranlassung des Erforderlichen bitten könne. - Ein nicht sofort verständlicher Stil.
Gemeinde-Protokoll vom 11.4.1865, TOP 1043: Wurde bezüglich den der hiesigen Gemeinde zugehörigen nach Anzeige des Spritzenmeisters Fritz Göckeler reparaturbedürftigen bei den Feuerleitern beschlossen, die Leitern durch den Schreinermeister Adolf Feldmann wieder in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen.
Gemeinde-Protokoll am 6. Dezember1865, TOP 1095: Nachbenannten Personen, welche bei der heutigen Feuerspritzen-Probe Aushilfe geleistet haben, nämlich: (1.) Johann Kückenhoff, (2.) Ludwig Geihsler, (3.) Kaspar Schmitz, (4.) Ferdinand Kerstholt, (5.) Heinrich Funke, (6.) Johannes Lange, (7.) Franz Kaulmann, (8.) Johannes Schirp, (9.) Kaspar Becker: soll eine Vergütung von 5 Silbergroschn pro Mann gezahlt werden.
Gemeinde-Protokoll vom 15.1.1866, TOP 1112: Die Rechnung des Schusters Caspar Helnerus über Ausflicken von Feuer-Eimern wurde mit 1 RT 5 Sgr auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
Gemeinde-Protokoll vom 14.3.1866, TOP 1129: Für den Transport der Feuerspritze mit Pferden zum Brand des Schemme`schen Nebengebäudes nach Olpe im vorigen Jahr wurden bezahlt: Johann Lange und Consorten (wertpositiv gemeint: Mitarbeiter, Feuerwehr-Mitarbeiter). Gleichzeitig wurde festgesetzt für derartige Fälle der Satz von 1 Taler pro Pferd und Meile. - 1 Meile = 7.500 Meter.
Gemeinde-Protokoll vom 9. November 1866, TOP 1171: Den am 2. d.M. bei der Feuerspritzen-Probe tätig gewesenen Arbeitern, nämlich: (1.) Johann Lenze, (2.) Adam Lenze, (3.) Kaspar Schröer, (4.) Fritz Schröer, (5.) Fritz Miehse, (6.) Gaudenz Trumpetter, (7.) Hermann Krick, (8.) Arnold Krick, (9.) Fritz Siepe, (10.) Fritz Kohsmann, (11.) ranz Kaulmann, (12.) Fritz Helnerus, (13.) Heinrich Helnerus, (14.) Johann Humpert, (15) Ferdinand Kersthold Jun., (16.) Ferdinand Kersthold Sen. wurde eine Vergütung von je 2 ½ Sgr bewilligt. - Auch damals schon: für die Feuerwehr zählt zur Sozialkompetenz die Verwandtschaft.
Gemeinde-Versammlung am 6. März 1867, TOP 1184: Wurde beschlossen, dem Franz Göckeler, Fritz Göckeler, Kaspar Schwefer, Franz Rocholl, Kaspar Becker und Johannes Schwefer je eine Vergütung von 10 Sgr für die am 11. v.M. geleistete Aushilfe beim Aufräumen der Molitor`schen Hausbrandstätte und dem Johann Korte für 24-stündige Bewachung derselben 15 Sgr zahlen zu lassen.
TOP 1185: Nachdem bestimmt worden war, dass zur Herbeiführung einer größeren Sicherheit wegen nächtlicher Feuersgefahr an den nachbezeichneten Punkten im hiesigen Ort nämlich (in Klammern: Alte Haus Nr. von 1849): 1.) beim Haus des Fritz Miehse (42), 2.) beim Haus des Kaspar Klute (50), 3.) bei der Küsterei (72), 4.) beim Haus des Arnold Geihsler (127), 5.) beikm Haus des Wirts Heinrich Cohsmann (95), 6.) neben dem Haus des Georg Schroeder (137)), 7.) beim Haus des Wirts Johann Kerstholt, vorher Fritz Ernst, 8.) beim Haus des Göckeler - Hirschberger (4), 9.) beim Haus desHeinrich Weber (106), 10.) neben dem Haus des Franz Rocholl-Oels (74), 11.) beim Haus des Anton Trompetter (8), 12.) beim Haus des Meyer Jacob (9), 13.) beim Haus des Heinrich Sahse (23), 14.) beim Haus des Franz Koester (29), - von jetzt ab durch die Nachtwächter regelmäßig geblasen werden und die durch gleiche Rücksichten gebotene Verlängerung der Nachtwachen in der Weise erfolgen solle, dass dieselben im Winter, d.h. Während der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April, 9 Uhr abends beginnen und bis 4 Uhr morgens anzudauern, im Sommer dagegen erst mit 10 Uhr abends zu beginnen und um 3 Uhr morgens aufzuhören haben, wurde beschlossen, die den beiden Nachtwächtern zu gewährende Löhnung von 20 RT auf 25 RT jährlich zu erhöhen. Außerdem behält sich die Gemeinde-Versammlung die Bewilligung einer jährlichen Gratifikation für den Fall vor, dass die Nachtwächter ihren Verpflichtungen zu allseitiger Zufriedenheit nachkommen.
TOP 1186: Auf den von dem Schuster Heinrich Molitor hierselbst gestellten Antrag vom 21. v.M. wurde beschlossen, dem durch Brandunglück und Krankheiten in eine sehr hiflsbedürftige Lage geratenen Antragsteller eine (unterstrichen) Eiche zum ungefähren Kubik-Inhalt von 60 Fuß pro Taxe aus hiesigem Gemeindewald abzugeben, sofern die hierzu erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde erlangt wird.
TOP 1187: Mit Rücksicht auf den von den Nachbarn des durch Brandunglück heimgesuchten Heinrich Molitor gestellten Antrag und in dem Bewusstsein einer durchaus dringenden Pflicht der Humanität zu genügen, wurde einstimmig beschlossen, der alten und kranken Witwe des Molitor vom 10. Februar d.J., dem Tag des stattgehabten Brands, bis auf Widerruf eine wöchentliche Unterstützung von 20 Sgr durch die hiesige Gemeindekasse zahlen zu lassen. - Einwohnerliste Dezember 1849 (!): Alte Haus-Nr. 16 a, Bergstr. 11: Heinrich Molitor, Schuster, LA 29, Ehefrau Friederica geb. Geihsler, LA 27, Elisabeth Molitor geb. Hirnstein, Witwe, Mutter zu Heinrich Molitor, LA 65.
Gemeinde-Versammlung am 28. Juni 1867, TOP 1210: Die Rechnungen: (1.) von Fritz Ernst Kerstholt über bei dem Brand des Lorenz Bruder hierselbst beschädigte verloren gegangene Eimerrad ad 19 RT 23 Sgr; … (3.) des Schusters Helnerus über Instandsetzung des Spritzen-Schlauches ad 19 ½ RT wurden ... auf die Gemeindekasse zur Zahlung übernommen.
Gemeinde-Versammlung am 12. August 1871, TOP 1290: Wurde die Rechnung des Schornsteinfegers Weber hierselbst über die Gebühren für Abhaltung der Feuerschau pro I. Semster d.J. vorgelegt und einstimmig beschlossen, dieselbe auf den seither bezahlten Betrag ad 20 Sgr pro Tag im ganzen also auf 1 RT 10 Sgr festzusezen. - Feuerschau in jenen Jahren siehe Krünitz Online. Jedenfalls mehr als Schornstein fegen.
Gemeinde-Versammlung vom 17. Juli 1872, TOP 1311: Aus der Gemeindekasse wurde bezahlt: die Rechnung des Arnold Geihsler über die von ihm bewirkte Anfuhr von Kies auf den zu dem Feuerteich bei A. Düring führenden Gemeindeweg (zuerst Düring-Straße, dann Brunnenstraße).
Gemeinde-Versammlung vom 12. März 1875, TOP 1360: Folgende Rechnung von Carl Feldmann für Arbeiten an der Feuerspritze über 1 RT 15 Sgr wurde von der Gemeindekasse übernommen.
Gemeinde-Versammlung am 15. Dezember 1876, TOP 6: Mit Anordnung der unabweisbar notwendigen Instandsetzung der Einfriedigung des obersten Feuerteichs wurde der Gemeinde-Verordnete Sahse beauftragt. - Er wohnt „dichte bei“; jetzt Wohnhaus K.H. Kordel; Einfriedigung zum Schutz spielender Kinder. Feuerteich Huckepott.
Gemeinde-Versammlung am 30. Dezember 1876, TOP 3: Wurde zum Vortrag gebracht, dass der seit dem Jahr 1872 beim Königlichen Kreisgericht zu Arnsberg anhängige Prozess hiesiger Gemeinde und der ebenfalls beteiligten 17 Privaten gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die Entziehung des Grundwassers für die hiesigen beiden Feuerteiche sowie für die außerdem davon betroffenen 17 Privatbrunnen in Folge der Tunnel-Anlagen oberhalb des Ortes zum Gegenstand hat, in erster Instanz der heute noch nicht zum Abschluss gebracht worden sei. Wenn bei der Wichtigkeit des Objektes nicht bestritten werden könne, dass der Rechtsspruch in dieser Sache Zeit erfordere, so dürfe doch nicht verkannt werden, dass die Verzögerung desselben das Interesse der Gemeinde nicht unwesentlich schädige. Es konkurrieren dabei nicht allein das Interesse der Kläger, da diese, sofern sie überhaupt obsiegen, auch für die Vergangenheit zu entschädigen seien, sondern ein überwiegend größerer Teil der Einwohnerschaft sei, weil nicht selbst Brunnenbesitzer auf das Wasser der klägerischen Brunnen und namentlich der beiden großen Feuerteiche angewiesen und durch die gedachte Tunnel-Anlage vielfach in die Notwendigkeit versetzt, ihren Wasserbedarf mit großem Teit- und Kosten-Aufwand aus weiter belegenen Brunnen resp. aus der Ruhr zu entnehmen, ohne die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft für den diesfallsigen Schaden in Anspruch nehmen zu können. Überdies sei zu besorgen, dass beim Bekanntwerden dieser Kalamität die Feuer-Sozietäts-Beiträge in Rücksicht auf die mangelhaften Löschungs-Anstalten verteuert, wenn nicht gar die Versicherungen nicht ganz von der Hand gewiesen würden. Als weitere Folge dieses Umstandes sei auch zu verzeichnen, dass beim Bau des neuen Schulhauses habe der Betrag von 50 Talern für die Beschaffung des nötigen Wasser vorgesehen werden müssen. Hierauf und die seitens des Herrn Landrats auf desfallsiges Ersuchen die benötigte Unterstützung abgelehnt werden, wurde beschlossen, an Königliche Regierung den dringenden Antrag zu stellen, ihren ganzen Einfluss für das Interesse der Gemeinde geltend zu machen und dahin zu wirken, dass der mehrgedachte (!) Prozess doch nach Möglichkeit abgeklärt und seinem baldigen Ende zugeführt werde.
Gemeinde-Versammlung am 7. August 1879, TOP 2: Wurde vom Vorsitzenden eines Rechnung vom Schornsteinfeger Weber hierselbst über 2 Mark für Hilfeleistung bei dem im Winter 1877 (!) stattgehabten Brand des Arnold Geihsler´schen Hauses sowie für Fortschaffung der Feuerlösch-Gerätschaften von der Brandstätte vorgelegt. Die Versammlung beschloss einstimmig, den Weber mit seiner Rechnung abzuweisen, da an und für sich schon jeder Bürger, ganz besonders aber der Schornsteinfeger zur unentgeltlichen Hilfeleistung bei Bränden verpflichtet sei. (AA 404)
Aus dem Protokollbusch der Gemeinde-Versammlung am 11. März 1880, TOP 1: In der heutigen Sitzung der hiesigen Gemeinde-Vertretung wurde der Versammlung davon Mitteilung gemacht, dass die Bestimmung zu § 65 der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung des Protokolls vom 30. November 1841 zur Ausführung gebracht werden solle und dieselbe nach Mitteilung der bezüglichen Bestimmung gemäß der Verfügung des Herrn Landrats vom 6. d.M. befragt, in welcher Weise dieses geschehen solle. Die Versammlung erklärte demnächst (danach), wie sie nur recht dringend bitten müsse, dass von Ausführung der fraglichen Bestimmung Abstand genommen werde. Jedem Hausbesitzer sei ein Feuer-Eimer unentbehrlich, mit ihm könne er in Fällen der Not sofort selbst helfen und dadurch manches Feuer im Entstehen unterdrücken, während, wenn die sämtlichen Feuer-Eimer im Spritzenhaus aufbewahrt werden möchten, er und die Nachbarn erst das Eintreffen der Spritze abwarten müssten. Gemeint ist die sogen. Remise, Einfahrt-Stelle, an der südlichen Seite der Alten Schule unter dem Hauseingang bis Anfang 2012. - Die Versammlung erklärte danach, dass sie nur recht dringend bitten Wir sind überzeugt, dass kein Hausbesitzer die Durchführung der fraglichen (in Frage kommenden, gemeinten) Bestimmung herbeisehnt; der Feuer-Eimer gibt ihm vielmehr ein gewisses Gefühl der Sicherheit. Sodann würde aber auch abgesehen davon, dass der Raum des Spritzenhauses zur zweckdienlichen Unterbringung der sämtlichen Feuer-Eimer nicht ausreicht, der Transport so vieler Eimer zur Brandstelle mit Schwierigkeiten verbunden sein werde. Im Interesse der Eingesessenen und besonders der Hausbesitzer bitten wir schließlich nochmals von Ausführung der Bestimmung zu § 65 der Provonzial-Feuer-Polizei-Ordnung Abstand zu nehmen. (AA 404)
Gemeinde-Versammlung am 22. April 1880, TOP 3: Wurde vom Vorsitzenden die Verfügung des Herrn Landrats vom 29. v.M. vorgelegt und erklärte demnächst (danach) die Versammlung, wie sie bei ihrem Beschluss vom 11. v.M. verbleiben und nur nochmals recht dringend bitten müsse, dass von Ausführung der Bestimmung zu § 65 der Provinzial-Feuer-Polizei-Ordnung vom 30. November 1841 Abstand genommen werde. Wenn auch das vorhandene Spritzenhaus nötigenfalls zur Unterbringung der Feuereimer der sämtlichen Hausbesitzer ausreiche, so könnten doch die Eingesessenen zur Haltung eines stets brauchbaren Küchen- oder Stall-Eimers und noch weniger zur Haltung eines zweiten Feuereimers füglich wohl nicht gezwungen werden. Um jedoch stets die nötigen Feuereimer bei der Spritze zu haben, erklärte die Versammlung sich bereit, die Zahl der der Gemeinde gehörigen Feuer-Eimer auf 30 zu erhöhen und diese sämtlich wie bisher im Spritzenhaus aufzubewahren, den Hausbesitzern bitte sie jedoch nochmals, die Feuer-Eimer belassen zu wollen. Eine größere Anzahl Feuer-Eimer bei der Spritze unterzubringen, wurde aber abgesehen davon, dass der Transport so vieler Feuer-Eimer zur Brandstelle mit Schwierigkeiten verbunden, den Übelstand haben, dass bei jedem Brand ein großer Teil verloren resp. (bzw.) gestohlen würde, was bei der bisherigen Einrichtung eine Seltenheit gewesen, da ein Einzelner beim Brand für seinen Eimer viel besser sorgen könne als die Gemeinde für sämtliche Eimer. Ein Fall, wie er sich im Amt Balve schon mehrfach zugetragen haben soll, dass Leute die Feuer-Eimer in dem Gedanken, dieselben könnten bei dem Brand beschädigt werden oder verloren gehen, zurück behalten, und dass somit keine Feuer-Eimer zur Brandstelle gelangen, ist in unserer Gemeinde, soweit wie denken können, noch nicht vorgekommen, im Gegenteil haben wir bei einem Brand noch nie einen Mangel an Feuer-Eimern gehabt. (AA 404)
Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 13. November 1880, TOP 4: Beschloss die Versammlung, dass an der Treppe des oberen Feuerteichs auch ein Geländer angebracht werde. - Kletterpott; oberes Ende der Krumme Straße und St. Nikolaus Straße, Alte Haus-Nr. 244, neue 22.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 30. September 1882, TOP 4: In Betreff Reorganisation des Feuerlöschwesens soll in nächster Sitzung definitiv Beschluss gefasst werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 7. Oktober 1882: TOP 6: Als stellvertretender Spritzenmeister wurde gewählt (a) für die große Spritze Schmiedemeister Schwefer, (b) für die kleine Spritze Klempner Haas.
TOP 7: Um bei Ausbruch eines etwaigen Brandes in hiesiger Gemeinde den seitherigen Wirrwar zu beseitigen sollen mehrere achtbare und zuverlässige Gemeinde-Eingesessene als Ordner und Aufsichtspersonen bestellt werden, welche während der Ausübung ihrer Funktionen die Ruhe und Pflichten der polizeilichen Executivbeamten haben sollen und soll dieses Amt ein Ehrenamt, also unbesoldet sein. Es wurden gewählt: (1.) Amtmann Enser als Chef (neue Vokabel!) des ganzen Lösch- und Rettungswesens; (2.) sollen Gemeinde-Vorsteher Düring als dessen Stellvertreter; zur Aufsicht bei den Spritzen, Stellung derselben, Anbringen von Leitern und Anordnung im Innern des brennenden Gebäudes behufs Rettung von Menschen, Vieh und Sachen; (A) bei der großen Spritze (3.) Gemeinde-Verordneter Arnold Schroeder, (4.) Caspar Altenwerth als dessen Stellvertreter, (B) bei der kleinen Spritze: (5.) Maurermeister Caspar Kehsler, (6.)Wirt Johann Kerstholt als dessen Stellvertreter. Zur Aufsicht beim Herausholen des Wassers aus den sogen. Feuerteichen, bzw. aus der Ruhr: (C) beim Dürings-Brunnen (Brunnenstraße):(7.) Ackerer Johann Pöttgen, (8.) Schuhmachermeister Gustav Helnerus als dessen Stellvertreter; (D) beim oberen Feuerteich (Kletterpott): (9.) Bäcker Franz Korte jun., (10.) Kaufmann Louis Bracht als dessen Stellvertreter. Zur Anstellung der Wasser-Reicher (Weiterreichen, Weitergeben der Eimer), Zusammenhaltung und Anfeuerung zur Tätigkeit beim Löschen: (E) beim Dürings-Brunnen: (11.) Anton Löbach, (12.) Wirt Franz Trumpetter als dessen Stellvertreter; (F) beim oberen Feuerteich (Kletterpott): (13.) Franz Düring, (14.) Oeconom Johann Kückenhoff als dessen Stellvertreter.
Sämtliche Personen ad 3 - 14 sollen mit einer entsprechenden Armbinde versehen werden. Sind dien ad 3, 5, 7, 9, 11 und 13 aufgeführten Personen zur Stellen dann haben deren Stellvertreter, sobald sie bei der Brandstelle angelangt sind, ihre Verwendung beim Chef, bzw. dessen Stellvertreter einzuholen. Ebenso ist es mit den ad 11 bis 14 aufgeführten Personen, wenn das Wasser von der Ruhr gefahren werden muss behufs Einholung von Informationen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 17. Oktober 1882, TOP 6: Wir können ein Bedürfnis zur Beschaffung einer neuen großen Spritze mit Saugvorrichtung für die hiesige Gemeinde nicht anerkennen, da wir bereits im Besitz einer größeren und einer kleineren sehr brauchbaren Spritze, sowie 2 fahrbaren Wasserkübel sind. Für die hiesige Gemeinde eine Feuerwehr zu bilden, ist nicht durchführbar, da die meisten Eingesessenen Fabrik- und Wald-Arbeiter sind, welche stets auswärts beschäftigt werden.. Im Übrigen dürfte die am 7. (Oktober) beschlossene Einrichtung für die hiesige Gemeinde ausreichend sein.
TOP 8: Auf den Antrag des Vorsitzenden wurde beschlossen, die Straße nach dem unteren Feuerteich gelegentlich durch den Kataster-Controlleur Schmidt vermessen zu lassen und sollen die Besitzer der darin angelegten Düngergruben zur Zahlung einer jährlichen Pacht, ebentuell zur Fortschaffung der Düngergruben angehalten werden – Ein Grund für die Fortschaffung ist nicht aktenkundig. In der Art und Weise der Anlage überflüssig? - Feuerteich „Imme Duiering“: spätere Brunnenstraße wird gemeint sein.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 31. März 1884, TOP 6: Die Eichen-Einfriedigung am oberen Feuerteich (Kletterpott) soll, nachdem der Rost abgekratzt, durch den Nachtwächter Krick zweimal mit Ölmenning gestrichen werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. Juli 1884, TOP 2: Der Klempner Adams in Arnsberg soll mit der Anlage eines Blitzableiters auf dem neuen Schulgebäude beauftragt werden und werden die Kosten aus der Gemeindekasse bewilligt. Der mit Adams abzuschließende Lieferungsvertrag soll uns zur Genehmigung vorgelegt werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. September 1884, TOP 2: Eine größere Feuerspritze mit Saugvorrichtung für die hiesige Gemeinde soll beschafft werden in der Voraussetzung, dass die Königlichen Regierung in Rücksicht auf die misslichen finanziellen Verhältnisse der Gemeinde eine extraordinaire Hauung bis zur Höhe der Anschaffungskosten bewilligt. - Und:
TOP 4: Mit der Bildung einer organisierten Feuerwehr soll vorgegangen werden. - Daraus wird die Organisation „Freiwillige Feuerwehr“.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 10. November 1884, TOP 5: Als Ordner resp. Aufsichter (Aufseher) bei Ausbruch eines Brandes wurden gewählt: (a) an Stelle des Zimmerermeisters Franz Korte der Schneidermeister Arnold Schroeder; (b) an Stelle des Amtssekretärs Carl Struif (?) der Kaufmann Anton Löbach; (c) an Stelle des Auktionators Josef Noeke der Schaufelmacher Franz Düring und (d) an Stelle des Arnold Schroeder der Ackerer Caspar Altenwerth. - Für die 12 Ordner und Aufsichtsmänner sollen rote Armbinden beschafft werden und es wurde Herr Schneidermeister Albers mit der Anfertigung derselben beauftragt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. Januar 1885, TOP 3: Die Gemeinde Freienohl ist im Besitz von 2 Feuerspritzen und von 2 fahrbaren Wasserkübeln und wir erachten diese beiden Spritzen, welche sich in einem guten, brauchbaren Zustand befinden, für die hiesige geschlossene Ortschaft in jeglicher Beziehung für ausreichend. Die Versorgung des hiesigen Ortes mit dem erforderlichen Wagen befindet sich zur Zeit in der Schwebe, da das Königliche-Eisenbahn-Betriebsamt Kassel mit der Projektierung einer Wasserleitung beschäftigt ist. Bildung einer organisierten Feuerwehr hier für die hiesige Gemeinde ist unausführbar, da die erwachsenen männlichen Personen in auswärtigen Fabriken und als Waldarbeiter auswärts beschäftigt sind. Die im Ort verbleibenden Personen sind größtenteils schon als Ordner und Aufsichtsmänner beim Ausbruch eines Brandes ernannt und es werden schwerlich so viel einheimische Personen übrig bleiben, um eventuell beide Feuerspritzen in Tätigkeit erhalten zu können.
Aus dem Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung am 18. Oktober 1886, TOP 1: Es sollen auf Kosten der Gemeinde 4 Hydranten zum Preis von 72 Mark pro Stück angelegt werden und für die bezüglichen Stellen in dem Plan der Wasserleitung vermerkt werden. Die Kosten von 288 Mark sollen aus dem vorhandenen Kassenbestand entnommen werden. Über die Anlegung von Schiebern soll der Unternehme L. Roye mit seinen Vorschlägen gehört werden. - Dass die Hydranten hilfreich für die Feuerwehr sind, steht nicht im Protokoll, wurde aber gewiss angesprochen.
Aus dem Protokollbuch der Gemeindeversammlung am 16. November 1886, TOP 4: Es sollen bei der Provinzial-Feuer-Societäts-Direction 150 Meter Schläuche mit 2 Flammrohren und 1 Doppelstandrohr bei Gewährung des üblichen Zuschusses und Bewilligung der Ratenzahlung bestellt werden. Ferner soll noch versucht werden, ob die Direction zu den Kosten der 4 Hydranten einen Zuschuss leisten will. - Die Bestellung der 4 Hydranten aufgrund der Gemeinde-Versammlung vom 28. Oktober 1886, TOP 1 (Protokoll-Bücher).
Aus dem Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung vom 6./8. Januar 1887, TOP 4: Als Feuerlösch-Gerätschaften sollen beschafft werden bei der Firma A. Höing in Cöln: a) 150 Meter doppelt gewebte Hanf-Druckschläuche mit mindestens 10 Atmosphärendruck; b) 2 Strahl-Rohre; c) ein kupfernes einfaches Stand-Rohr. Schläuche und Stand-Rohre von 50mm lichte Weite.
Aus dem Protokollbuch der Gemeinde-Versammlung am 19. März 1887, TOP 8: Zur Aufbewahrung der Stand- und Stahl-Rohre, sowie der Schläuche soll eine verschließbare Kiste angefertigt werden. - Schutz vor Diebstahl? In diesem Jahr wurden die ersten Wasserleitungen mit Haus-Anschluss verlegt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. April 1887, TOP 8: Für die Aufräumung bei dem Korte´schen Brand wurden dem Franz Weber, Johann Flinkerbusch und Anton Heckmann je 2 Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. TOP 9: Dem Schmied Franz Georg Korte hier, welcher am 12. d.M. das Brandunglück gehabt hat, soll das zur Wiederherstellung seines Wohnhauses erforderliche Bauholz aus dem hiesigen Communal-Wald gegen Taxe verabfolgt werden, wenn die Königl. Regierung die Genehmigung hierzu erteilen und geeignetes Holz vorhanden sein sollte. - Oder Schreibfehler des Sekretärs: Schneidermeister? Alte Haus-Nr. 89, Bergstraße.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 3. Mai 1887, TOP 1: Der Verkauf der beiden Wasserkübel nebst Stange vom gestrigen Tage wurde, weil die Gebote zu niedrig, nicht genehmigt, vielmehr der Vorsitzende (Amtmann Enser) ersucht, dieselben in Grevenstein oder Visbeck zu einem höheren Preis zu verkaufen, jedoch vorbehaltlich unserer Genehmigung.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. September 1887, TOP 13: Dem Schmied Franz Schwefer hier wurde der zweite Wasserkübel zum Preis von 11 Mark verkauft. Der Gemeinde-Verordnete Noeke enthielt sich der Abstimmung. - Dafür ist ein Grund nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. November 1889, TOP 7: Die Neubeorderung der Kolben an einer Feuerspritze wurde genehmigt, dagegen die Beschaffung neuer Schläuche für die zweite Spritze abgelehnt, da das Bedürfnis zur Unterhaltung einer zweiten Spritze durch Anlegung der Wasserleitung, Beschaffung von Hydranten und 180 Meter Schläuche nicht mehr anzuerkennen ist. Die Beschaffung neuer Hydrantenkarren wurde genehmigt. Und über die Bildung einer organisierten Pflichtfeuerwehr soll später beraten werden. - Der Hand gezogene Hydrantenkarren dient dem Transport von aufgerollten Schläuchen und Handwerkszeug.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 1. März 1890, TOP 1: Es soll hierselbst eine Pflichtfeuerwehr eingeführt und in der nächsten Sitzung der Entwurf oder darauf bezügliche Verordnung vorgelegt werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 15. März 1890, TOP 1: Nach reiflicher Prüfung aller einschläglichen (korrekt gesprochen und abgeschrieben) Verhältnisse wurde von der Bildung einer Pflichtfeuerwehr hier abgesehen, da durch die auswärtige Beschäftigung der Mehrzahl der Bewohner die erforderlichen Mannschaften nicht im Voraus bestimmt werden können. Um beim Ausbruch eines Brandes die erforderliche Aufsicht und Leitung ausführen zu können, wurden 1.) Gastwirt Johann Kerstholt, 2.) Klempner Adolf Hauhs als Führer der Zubringermannschaft; 3.) Bäcker Franz Korte jun., 4.) Schuhmacher Gustav Helnerus als deren Stellvertreter; 5.) Bauunternehmer Caspar Kehsler, 6.) Bauunternehmer Caspar Rocholl als Führer der Steiger- und Rettungsmannschaft; 7.) Schaufelmacher Franz Düring, 8.) Schuhmacher Franz Molitor als deren Stellvertreter; 9.) Rendant Louis Bracht, 10.) Kaufmann Anton Löbach als Führer der Sicherheitsmannschaft und 11.) Wirt Franz Trumpetter, 12.) Kleidermacher Arnold Schroeder (früher: Schneidermeister, was er immer noch war) als deren Stellvertreter gewählt. Die Gewählten verwalten ihre Ämter ehrenamtlich und sollen während der Ausübung ihrer Funktionen die Rechte und Pflichten der Polizei-Executionsbeamten haben.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. September 1891, TOP 6: Das Material an dem Feuerteich Kletterpott soll verkauft und derselbe zugeschüttet werden. - Siehe unten 24. Oktober 1891, TOP 1.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 24. Oktober 1891, TOP 1: Die Einfriedigung des oberen Feuerteichs soll nochmals ausgesetzt (öffentlich ausgeschrieben) ertfrn. Sollte ein Gebot von 70 Mark oder mehr erreicht werden, so hat der Vorsteher das Recht, den Zuschlag sofort zu erteilen. Dem Johann Zacharias wurde die Zuschüttung für 30 Mark übertragen (Tagelöhner, Alte Haus-Nr. 44 / Krumme Straße 22).
Einschub: Hinweise auf ausführliche Informationen in „freienohler.de“:
Diese Informationen stehen nicht in den Protokollen der Gemeinde-Versammlung, weil ihr Inhalt so nicht in das Arbeits-Programm der Gemeinde-Versammlung gehört.
Am 28. März 1893, nachmittags um 4 Uhr am Dienstag in der Karwoche: Großfeuer in Freienohl.
Am 3. April 1893, am Ostermontag: Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Freienohl.
Literatur, Quellen-Text: Festschrift 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Freienohl: Mai 1993.
Ergänzung zum Text zur Pieta im obigen Text „Großfeuer in Freienohl“ aus: „1753 – 2003 / 250 Jahre Pfarrkirche St. Nikolaus Freienohl“: Pfarrer Bernhard Hagemeyer hatte 1963 mit dem Kirchenvorstand dafür gesorgt, dass diese Figur Pieta vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege Münster zum staatlich genehmigten Denkmalschutz gehört. Im Jahr 2003 wurde geradezu dank eines glücklichen Hinweises festgestellt, wie leicht und schnell und unbemerkt Diebe dieses historische Kunstwerk und diese gemeindlich-geschichtliche Gebetsstätte stehlen könnten. Kontakte mit dem Denkmalsamt in Münster ergaben Empfehlungen für den Denkmal gerechten Schutz und auch für die Sichtbarkeit beim Gebet. Der Kirchenvorstand entschied sich freilich für handwerkliche Maßnahmen, die dann aber die Zugehörigkeit zum Denkmalschutz aufgehoben haben.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 13. April 1893, TOP 1: In Folge des Gesuches des Zimmermeisters Franz Korte vom 8. d.M soll den hiesigen Abgebrannten die Gemeindefläche hinter der Pumpstation als Zimmer-Bauplatz unentgeltlich überlassen werden. - Hier ist der Brand nur indirekt aktenkundig; siehe im Kapitel „Zeitungsberichte“: am 28. März verbrannten 11 Wohnhäuser und 3 Nebenhäuser. - TOP 5: Die Vergütung für die Bewachung der Brandstätten wurde für Tag und Nacht auf je 2,50 Mark festgesetzt, welche aus der Gemeindekasse an die Wachmannschaften zu zahlen sind, ebenso sollen diejenigen Personen, welche die Feuerspritze nach der Chemischen Fabrik Oeventrop zurückgebracht haben, eine Vergütung von ¼ Tageslohn erhalten. - Der Betrag ist 8 Mark. - Siehe: Dr. M. Wolf: Freiheit Freienohl, Seite 201; abgeschrieben aus der Chronik Freiheit Freienohl von Lehrer Franz Kroh. S. 145. - TOP 7: Bei der Forstverwaltung soll beantragt werden, dafür zu wirken, dass den Abgebrannten das erforderliche Bauholz aus dem Kiefernbestand des Distrikts Haidjar des hiesigen Communal-Waldes (nördlich des Küppel) gegen Taxe verabfolgt wird.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. April 1893. TOP 6: Es sollen durch Vermittlung der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietäts-Direction sofort beschafft beschafft werden: 1 doppeltes und 1 einfaches Standrohr; 3 Strahlrohre; 150 Meter Hanfschläuche; 10 Feuer-Haken mit Stiel. Die gedachte Direction soll gebeten werden, zu den Anschaffungskosten einen Zuschuss zu bewilligen und Ratenzahlungen gestatten.
Es soll hier eine freiwillige Feuerwehr gebildet werden und zunächst die Mitglieder Joseph Noeke, Johann Kerstholt und Caspar Kehsler beauftragt, das Erforderliche vorzubereiten und demnächst Vorschläge zu unterbreiten. Mitglieder der freiwilligen (noch klein geschrieben) Feuerwehr können nur unbescholtene (ehrenwerte, Tadel lose) Bewohner sein, welche das 22. Lebensjahr überschritten haben.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 7. Juni 1893, TOP 1: Das von dem Amtmann und dem stellvertretenden Gemeinde-Vorsteher entworfene Regulativ betreffend des Feuerlöschwesens der Gemeinde Freienohl wurde genehmigt. - Dieses Regulativ ist hier nicht aktenkundig.
TOP 2: Von der Beschaffung neuer Feuerlösch-Gerätschaften, Übernahme von 1/3 der Kosten und der Bewilligung von 3 Ratenzahlungen von Seiten der Westfälischen Provinzial-Feuer-Sozietät wurde Kenntnis genommen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. Juni 1893, TOP 2: Die Verfügung des Kreisausschusses vom 15. Juni 1893 im Betreff Reglung des hiesigen Feuerlöschwesens wurde vorgetragen und der Vorsitzende darauf ersucht, wegen der Angelegenheit mit dem Herrn Landrat Freusberg Rücksprache zu nehmen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. August 1893,TOP 5: Die Statuten der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden genehmigt. - Die sind hier nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 3. Oktober 1893, TOP 7: Zur Errichtung einer Steige-Wand für die hiesige Feuerwehr sind 6 Tannen-Nutzstücke von 11 Meter Länge und 15 Tannen-Stangen I. Klasse erforderlich. Die Forstverwaltung soll ersucht werden, dieses Holz aus dem Forstort Bergemer (Bergmecke) bei der Sägemühle (Schnapp) abzugeben, da die Gemeinde dann nicht viel Fuhr-Kosten zu zahlen hat.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 20. November 1893, TOP 9: Von der Bewilligung von 100 Mark für die hiesige Feuerwehr von Seiten der Vaterländischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Elberfeld wurde dankend Kenntnis genommen.
TOP 10: Dem Metzger Fritz Neise wurde für ein beim Brand vom 28. März d.J. beschädigtes Tau eine Entschädigung von 10 Mark bewilligt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 7. Februar 1894, TOP 10: Die von dem Schützenvorstand unterm 5. November 1893 beschlossenen Bedingungen im Betreff Errichtung einer Feuerwehrwand auf dem hiesigen Schützenplatz wurden nicht genehmigt, da dieselben dem Pachtvertrag vom 2. März 1890 widersprechen. - Siehe oben: 3. Oktober 1893, TOP 7. - Nicht aktenkundig sind die Änderungsmöglichkeiten im Laufe der Zeit für die wohl gut geeigneten Trainingsmöglichkeiten für die Fachpraxis der Feuerwehr-Männer, auch nicht aktenkundig die Kenntnis der Erfahrung der Alten Römer: Tempora mutantur, et nos mutamur in illis - Die Zeiten ändern sich und wir verändern uns in ihnen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 16. August 1894, TOP 11: Dem Gerätewart der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden für Instandhaltung der Feuerlöschgeräte 25 Mark alljährlich bewilligt. - Der Name des Gerätewarts ist nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 13. Juli 1895, TOP 6: Der Antrag des Schornsteinfegers Franz Weber um Genehmigung einer Renumeration (Gratifikation) für Abhaltung der Feuerschau wird aufgrund der Provinzial- Feuerordnung (§ 101) abgelehnt. - Dieser Paragraph ist nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. November 1895 ,TOP 5: Dem Ferdinand Pöttgen kann von den alten Wasserschläuchen der schlechteste für den Preis von 5 Mark überlassen werden, jedoch ohne Schrauben-Gewinde. - Eine wohlüberlegte Sparsamkeit.. und handwerkliches Können des Käufers. .- Ferdinand Pöttgen, Tagelöhner / Holzhändler, Ehefrau Elisabeth / Dorothea geb. Neise; Alte Haus-Nr. 37 / Krumme Straße 3.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 15. Oktober 1896, TOP 2: Die vom Sattler Schwefer an die Feuerwehr eingereichte Rechnung von 10.60 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen. - Was Sattler Schwefer repariert hat, ist nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 25. November 1896, TOP 6: Die Rechnung des Fuhrmanns Theodor Geihsler für Hin- und Rückfahrt der Feuerspritze nach Oeventrop wurde in Höhe von 7,50 Mark als angemessen erkannt. - Und von der Gemeindekasse übernommen. - In den Oeventroper Akten wird stehen, wie gewaltig das Feuer war...
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. September 1897, TOP 2: Dem Kaspar Flinkerbusch soll für den Transport der Feuerspritze zum Schulte´schen Brand nach Oeventrop statt der verlangten 10 Mark eine Vergütung von 6 Mark gezahlt werden. - Ein Grund ist nicht aktenkundig. Kaspar Flinkerbusch gnt. Schwert, Ackerwirt, Alte Haus-Nr. 4 / Marktplatz. Siehe oben 25.11.1896 TOP 6.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. Juni 1899 TOP 2: Der Antrag der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr um Zahlung von 60 Pfennig pro Mitglied als Beitrag der betreffenden Unfallkasse wurde genehmigt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 26. Juni 1900 TOP 7: Die entbehrlich gewordene alte Feuerspritze soll öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgesetzt werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 25. Juli 1900 TOP 2: Der Verkauf der alten Feuerspritze zum Preis von 31 Mark an Klempnermeister Hauhs wurde nachträglich genehmigt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. August 1900 TOP 2: An dem alten Feuerteich Düringsbrunnen (Brunnenstraße) soll das defekte Einfassungsmauerwerk instand gesetzt werden; ebenso soll die vorhandene Lattentür verdichtet und zuschließbar gemacht werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 20. Dezember 1900 TOP 7: Die vom stellvertretenden Feuerwehr-Hauptmann Schröder gestellte Brandwache auf der Brandstätte des Anton Winterhoff soll laut Abmachung mit 3 Mark pro Mann, mit im Ganzen 20 Mark entschädigt werden. - Anton Winterhoff: Freienohler Mühle in der Giesmecke, Alte Haus-Nr. 76.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 27. September 1902 TOP 4: Die Gemeinde verlangt binnen 14 Tagen einen ausführlichen Bericht über die Freiwillige Feuerwehr, über den Zustand der Geräte und Ausrüstungsstücke und über die Organisation und Bereitschaft der Wehr. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 6. April 1903 TOP 6: Falls der Feuerwehr-Hauptmann Schwefer bis zum 20. April die Rücksprache betreffend der Feuerwehr nicht erledigt hat, sollen die Feuer...silien (nicht korrekt lesbar) von den Mitgliedern eingezogen und eventuell eine Pflicht-Feuerwehr errichtet werden. - Inhaltlich nicht ausführlich genug.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. Mai 1903 TOP 3: Für die Reise nach Haspe soll der Feuerwehrkasse 13,50 Mark Eisenbahn-Fahrgeld erstattet werden. - Mehr ist hier nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 18. Juli 1903 TOP 7: Die Rechnung über Feuerwehr-Abzeichen im Betrag von 48,40 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. Oktober 1903 TOP 6: Ein Betrag von 4,70 Mark für Uniformierung der Feuerwehr wurde nachbewilligt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 21. Dezember 1904 TOP 13: Der Freiwilligen Feuerwehr wurde eine Beihilfe zu den Verbundskosten von 7,50 Mark bewilligt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 26. Mai 1905, TOP 7: Die Reste des Feuerwehrturms sollen der freiwilligen Feuerwehr überwiesen werden. - Wo dieser Turm wohl war?
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 16. November 1906 TOP 3: Die Gemeinde-Vertretung erklärt sich mit dem Ortsstatut betreffs Feuer-Löschwesen und den dazu gehörigen 2 Polizei-Verordnungen einverstanden, - Einzelheiten sind nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 11. Dezember 1906 TOP 5: Der Antrag der freiwilligen Feuerwehr, die Hydranten einheitlich zu gestalten, sowie Reparatur der Feuerspritze und so mehr wurde genehmigt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 5. Januar 1907 TOP 4: Wegen Umänderung der Hydranten will Herr Kehsler demnächst nähere Mitteilung machen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. April 1908 TOP 7: Die Rechnung von Caspar Babilon für Bereithaltung der Olper Spritze von 16,50 Mark wurde auf die Gemeindekasse übernommen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 27. April 1908 TOP 3: Die Rechnung des Sattlers Vollmer über Lieferung von Feuerlösch-Gerätschaften im Betrag von 7,50 Mark, sowie die Rechnung des Johann Kückenhoff zum geleisteten Fahren im Betrag von 44,50 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 4. November 1909 TOP 12: Für eine Reise des stellvertretenden Feuerwehr-Hauptmanns nach Schwerte zum Verbandsfest wurden 20 Mark nachträglich bewilligt. TOP 13: Der Vorstand der Feuerwehr soll um seine Ergänzung ersucht werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. Mai 1910 TOP 4: Der durch den Studiosus Schauerte herbeigeführte Brandschaden wurde auf 250 Mark festgesetzt und soll in dieser Höhe ersetzt werden. - Einzelheiten sind nicht aktenkundig. Studiosus: Schüler an einem Gymnasium.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 9. Juni 1910 TOP 9: Der von der Feuerwehr beantragte Zuschuss von 34,85 Mark, sowie die kleineren Rechnungs-Belege von 1,20 Mark und 2,20 Mark wurden auf die Gemeindekasse übernommen. Der letztere Betrag ist in der Folge zu sparen, die der Gerätewart zur Reinigung und Trocknung der Schläuche verpflichtet ist. TOP 10: Der Antrag von Tönne um Ermäßigung des Betrags für den stattgehabten Brandschaden wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 27. September 1910 TOP 4: Der Freiwilligen Feuerwehr wurden vorläufig vom 1. Juli ab jährlich 50 Mark bewilligt, zahlbar in zwei Raten.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung vom 15. März 1911 TOP 2: Die Beschaffung eines Waldbrandwagens nebst Zubehör wurde abgelehnt. - Ein Grund ist nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. Juni 1911 TOP 8: Die beantragte und genehmigte Waldversicherung gegen Feuersgefahr zum Prämiensatz von 941 Mark für 10 Jahre wurde unter der Bedingung genehmigt, dass die außerordentliche Hauung wie früher zugesichert zur Ausführung gelangt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 23. Juli 1912 TOP 10: Über die Versicherungs-Kosten der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, eventuell auch sonstiger zugezogener Hilfskräfte sollen Erkundigungen bei derjenigen Gesellschaft eingezogen werden, bei der die Gemeinde gegen Haftpflicht versichert ist.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 29. August 1912 TOP 9: Die verlangten Kosten von Reparaturen zur Ergänzung der Feuerwehrgerätschaften wurden mit Ausnahme von Nr. 4 des Protokolls (Erneuerung des Untergestells der Feuerspritze) bis zur Höhe von 130 Mark genehmigt. Die erforderlichen Beschaffungen der Geräte wurden dem Feuerwehrhauptmann Schwefer und Humpert übertragen. TOP 10: Zur Beratung und Abschluss über die Versicherung der Feuerwehr wurde eine Kommission, bestehend aus dem Gemeinde-Vorsteher Niesen, Linneborn und Noeke gewählt, welche in der nächsten Sitzung hierüber Bericht erstatten werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 27. September 1912 TOP 1: Die hiesige Freiwillige Feuerwehr soll beim Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart gegen Unfall versichert werden. Der Gemeinde-Vorsteher Niesen wird beauftragt, den Versicherungs-Vertrag auf Grund der gepflogenen Verhandlungen und Versprechungen abzuschließen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 22. Oktober 1912 TOP 7: Dem Abschluss der Feuerwehr-Unfallversicherung bei dem Allgemeinen deutschen Versicherungsverein zu Stuttgart gegen eine Jahresprämie von 81 Mark auf eine zehnjährige Periode wurde zugestimmt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am23. November 1912 TOP 5: Das Inventar in beiden Schulen soll gegen Feuersgefahr bei der Feuer-Sozietät versichert werden und zwar zu den angebotenen Steuersätzen. - Gemeint ist die 2013 abgerissene Alte Schule und das alte Feuerwehrhaus an der Hauptstraße.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 10. Dezember 1912 TOP 8: Der Freiwilligen Feuerwehr kann zur Ergänzung der Feuer-Löschgeräte außer dem bereits bewilligten Betrag von 130 Mark eine weitere Summe von 70 Mark zur Verfügung gestellt werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 7. Januar 1913 TOP 7: Die Rechnungen des Oberbrandmeisters Johannes Schwefer für Hilfeleistungen (Hilfe wird immer noch mit „ü“ geschrieben) und Nachwachen (korrekt abgeschrieben; nach: hinterher) bei Bracht und Mester im Betrag von 57,62 Mark und 12 Mark und 19 Mark können zur Zahlung angewiesen werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 31. Januar 1913 TOP 8: Die Rechnungen von H. Meyer Hagen für Feuer-Lösch.-Gerätschaften über 382,18 Mark können zur Zahlung angewiesen werden. - Der Inhalt ist hier nicht aktenkundig.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 13. Juni 1913 TOP 10: Die Rechnung des Maurermeisters Heinrich Korte über Fahren der Spritze von 2 Mark soll angewiesen werden.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 5. September 1913 TOP 17: Die Gemeinde-Vertretung beschließt, für die Feuerwehr circa 40 neue Uniformen zu beschaffen. Es wurde eine Kommission gewählt bestehend aus dem Oberbrandmeister Schwefer, den Gemeinde-Verordneten Schweer und Rocholl, welche die eingehenden Offerten prüfen und die Bestellungen bewerkstelligen sollen.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 14. November 1913 TOP 7: Die Rechnung der Firma C. Henkel zu Bielefeld über gelieferte Uniformen für die Freiwillige Feuerwehr im Betrag von 850 Mark wird als richtig anerkannt.
Protokoll der Gemeinde-Versammlung am 3. Juni 1914 TOP 5: An Unkosten für den Brandmeister Schwefer der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr wurden 15 Mark für die Teilnahme an dem Feuerwehrfest zu Attendorn genehmigt. (Ende dieses Kapitels)
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